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Justiz: IS-Anhängerin vor Gericht

Justiz

IS-Anhängerin vor Gericht

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    Sie soll sich im Irak der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben und am qualvollen Tod eines kleinen Mädchens beteiligt gewesen sein. Nun muss sich die deutsche

    Angeklagt ist Jennifer W. unter anderem wegen Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Sie soll im September 2014 Deutschland verlassen haben, um sich im Irak dem IS anzuschließen. Die Generalbundesanwaltschaft wirft Jennifer W. unter anderem vor, im Sommer 2015 mit ihrem Mann ein kleines Mädchen aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen gekauft und versklavt zu haben. Als das Kind krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann das Mädchen nach Angaben der Karlsruher Behörde draußen an und ließ es unter sengender Sonne qualvoll verdursten. Die Angeklagte ließ ihren Mann demnach gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens.

    Die Mutter der Fünfjährigen tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Sie wird unter anderem von der Menschenrechtsanwältin Amal Clooney vertreten. Ob die Ehefrau von Schauspieler George Clooney persönlich vor dem Gericht erscheinen wird, konnte ein OLG-Sprecher nicht sagen.

    Jennifer W. soll beim IS etwa im gleichen Zeitraum als „Sittenpolizistin“ nachts gegen Bezahlung in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul patrouilliert haben. Sie sollte überwachen, dass andere Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhielten. Zur Einschüchterung soll sie ein Sturmgewehr, eine Pistole und eine Sprengstoffweste dabei gehabt haben.

    Die Angeklagte war Ende Januar 2016 in der Türkei festgenommen und nach Deutschland abgeschoben worden. Sie wohnte daraufhin in Vechta in Niedersachsen, nach Angaben der Ermittler wollte die damals 27-Jährige Ende Juni 2018 nach Syrien ausreisen. Sie kam aber nicht weit und wurde in Bayern festgenommen.

    Seit vergangenem Juli sitzt sie in Untersuchungshaft, nachdem es dem Generalbundesanwalt zum ersten Mal gelungen war, gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach ihrer Rückkehr einen Haftbefehl zu erwirken. In dem Prozess sind bis Ende September 23 Verhandlungstage angesetzt. (dpa)

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