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Justiz: Fall Ursula Herrmann: Die letzten Zeugen

Justiz

Fall Ursula Herrmann: Die letzten Zeugen

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Mehr als 50 Verhandlungstage, mehr als 150 Zeugen - nach über einem Jahr Verfahrensdauer soll im Prozess um die Entführung und den Tod der kleinen Ursula Herrmann am nächsten Donnerstag (25. März) das Urteil fallen. Am Dienstag wurde die langwierige Beweisaufnahme beendet. Am Donnerstag folgen die Plädoyers.

    Es ist symbolisch zu sehen, dass die letzten Zeugen zum Hauptindiz des gesamten Prozesses befragt wurden. Das Tonbandgerät vom Typ Grundig TK 248 war von Anfang an Angelpunkt der Indizienkette. Der bleibt es bis zum Schluss.

    Das Gerät war im Oktober 2007 während einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten Werner M. (59) in Kappeln (Schleswig-Holstein) sichergestellt worden.

    Das Landeskriminalamt (LKA) fertigte Gutachten an. Fazit: Genau dieses bei Werner M. gefundene TK 248 wurde wahrscheinlich bei den Erpresseranrufen an Ursula Herrmanns Eltern verwendet. Es weist spezifische phonetische Eigenheiten auf.

    Doch der Hauptangeklagte Werner M. - seine Frau Gabriele ist der Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge angeklagt - behauptet, er habe das Tonbandgerät erst kurz vor der Hausdurchsuchung auf einem Flohmarkt in Beverungen (Nordrhein-Westfalen) gekauft.

    Der Flohmarkt wurde von LKA-Ermittlern auf den Kopf gestellt. Etliche Händler wurden im Prozess befragt. Einen Beleg für die Behauptung des Angeklagten gab es nicht. Auch gestern nicht. Vieles spricht damit für die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass M. das Tonbandgerät schon längere Zeit in seinem Besitz hatte.

    Zum Abschluss der Beweisaufnahme spielten sich gestern Szenen wie aus einem Geheimdienst-Krimi ab: Ein verdeckter Ermittler sagte aus. Der V-Mann war auf das verdächtige Ehepaar angesetzt worden, um es auszuforschen.

    Anonymer V-Mann sagt aus

    Monatelang hatte er sich an Werner und Gabriele M. herangemacht, um an Informationen über die Entführung zu kommen. Gestern befragte ihn das Schwurgericht speziell zur Herkunft des Tonbands. Um seine Anonymität zu wahren, wurde der Mann von einem unbekannten Ort aus per Video in den Gerichtssaal zugeschaltet.

    Er saß hinter einer Wand, seine Stimme wurde verfremdet. Seine Identität ist nicht einmal dem Gericht bekannt. Letztlich hatte der verdeckte Ermittler ebenfalls keine Hinweise darauf, dass die Angeklagten das Tonbandgerät erst auf dem Flohmarkt gekauft haben. Holger Sabinsky

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