Der Erfinder eines sich selbst aufblasenden Regenschirms ist am heutigen Freitag vom Münchner Landgericht wegen Betrugs an Geldgebern und Abgebens einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Damit entsprach die Strafkammer dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Haft für den einschlägig vorbestraften Angeklagten gefordert. Angesichts einer laufenden Bewährungsfrist "stand die nochmalige Strafaussetzung bis zuletzt auf der Kippe", betonte der Vorsitzende Richter.
Erfinder bekommt für Betrug zwei Jahre auf Bewährung
Der 52-jährige Tüftler hatte ein Patent auf den von ihm erfundenen Schirm, das aber angesichts seiner hohen Schulden verpfändet war. Über seine Vermögensverhältnisse hatte er mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung getäuscht. Ungeachtet seiner finanziellen Lage gewann der Angeklagte Investoren für die Vermarktung der Erfindung.
Geständnis kommt Angeklagten zugute
Die Kammer hielt ihm sein Geständnis und weitgehende Wiedergutmachung des Schadens zugute. Das Urteil ging von noch rund 65 000 Euro aus, während die Anklage einen Schaden von etwa 700 000 Euro aufgeschlüsselt hatte.
Für den Angeklagten sprach dem Richter zufolge auch, dass seine Erfindung tatsächlich realisierbar sei. Er hätte das Geld aber auch dafür verwenden müssen und nicht für seine eigenen Bedürfnisse verwenden dürfen. dpa