Die Staatsregierung legt bei den geplanten härteren Strafen für Stalker vor: Nach der bayerischen Bundesratsinitiative von Justizminister Winfried Bausback (CSU) sollen Menschen, die anderen nachspionieren und sie terrorisieren, wesentlich früher als bisher bestraft werden können. Das sagte Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung.
Der Hintergrund: Seit 2007 können Stalker bestraft werden - aber nur, wenn das Opfer sein Leben ändert, um der ständigen Verfolgung zu entgehen, etwa durch Umzug oder Wechsel des Arbeitsplatzes. Wenn die Opfer dagegen nicht flüchten und ihr Leben nicht ändern, fällt den Justizbehörden der Nachweis sehr schwer, dass die Lebensgestaltung "schwerwiegend beeinträchtigt" sei.
Das Resultat sind häufige Ermittlungen und wenige Verurteilungen: Bundesweit habe es 2012 mehr als 20 000 Verdächtige gegeben, aber nur 313 seien verurteilt worden, sagte Haderthauer. "Es muss auch eine Verurteilung des Täters geben können, wenn er auf ein standhaftes Opfer trifft."
Deswegen soll nach dem bayerischen Vorschlag ein Stalker bereits bestraft werden können, wenn sein Verhalten "geeignet" ist, das Leben eines anderen zu beeinträchtigen. Härtere Strafen für Stalker hatten Union und SPD bereits im Berliner Koalitionsvertrag vereinbart. Doch der Teufel liegt im Detail, wie Haderthauer einräumte. "Wir werden in der weiteren Diskussion sehen, dass das eine schwierige Kiste ist." dpa/lby/AZ