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Interview: Tierärztin über Skandal im Allgäu: "In so einem Ausmaß noch nicht erlebt"

Interview

Tierärztin über Skandal im Allgäu: "In so einem Ausmaß noch nicht erlebt"

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    Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Betreiber des Hofes in Bad Grönenbach wegen Tierquälerei. Doch wo liegt die Grenze?
    Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Betreiber des Hofes in Bad Grönenbach wegen Tierquälerei. Doch wo liegt die Grenze? Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Der Allgäuer Tierskandal macht seit Tagen bundesweit Schlagzeilen. Frau Rauch, Sie sind Fachtierärztin für Tierschutz und haben vermutlich schon einiges gesehen. Was haben die Bilder und Videoaufnahmen aus dem Stall in Bad Grönenbach mit Ihnen gemacht?

    Elke Rauch: Das war schrecklich, ich habe eine Gänsehaut bekommen. In so einer Massivität habe ich so etwas auch noch nicht gesehen. Das darf nicht passieren. Erst recht nicht, wenn der Landwirt offenbar ja schon seit Jahren immer wieder durch Verstöße aufgefallen ist.

    Welche Bilder aus dem Stall waren für Sie besonders beklemmend?

    Rauch: Das waren so viele, aber als Erstes fällt mir die Kuh ein, die schwer atmend da liegt und ganz offensichtlich schnell medizinische Hilfe benötigt. Aber auch die Tritte gegen den Kopf einer Kuh, das Stechen in die Flanken, das an einem Bein an einem Traktor hängende Tier – das sind alles Dinge, die mit einem normalen Umgang mit Tieren überhaupt nichts mehr zu tun haben.

    Nun darf man in einem Stall nicht ganz zimperlich sein. Nur mit gutem Zureden und Streicheleinheiten kommen Landwirte in einem Stall vermutlich nicht weit. Schon gar nicht, wenn in dem Stall 1800 Kühe stehen. Was ist für Sie ein „normaler“ Umgang mit Tieren – und wann beginnt Tierquälerei?

    Rauch: Natürlich muss man in einem Stall und gerade im Umgang mit Rindern manchmal etwas härter zupacken. Aber dabei kommt es immer auf die Dosierung an. Im Tierschutzgesetz ist das klar geregelt: Wer einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.

    Tierärztin Elke Rauch: "Den Schwanz etwas verdrehen, ist gängige Praxis"

    Gesetzestexte sind ja oft sehr dehnbar und eine Auslegungssache. Was bedeutet das denn im konkreten Fall?

    Rauch: Dass einem Tier beispielsweise der Schwanz etwas verdreht wird, um es von rechts nach links zu bugsieren, ist meiner Erfahrung nach in Ställen gängige Praxis. Dass die Tiere mit Zangen oder Stricken beim Aufstehen oder der Fortbewegung unterstützt werden müssen, kann medizinische Gründe haben. Es kann auch mal sein, dass ein Tier mithilfe eines Traktors von A nach B im Stall gebracht werden muss. Aber dass es kopfüber über ein Gitter geschleift wird und dann mit dem Schädel auf dem Boden aufschlägt, dass Tiere geschlagen, getreten oder mit spitzen Gegenständen traktiert werden, dass ein Tier über einen längeren Zeitraum sterbend in einem Abteil liegt – das ist dann hochgradige Tierquälerei.

    Das Bild einer kranken Kuh aus dem Stall in Bad Grönenbach. Was muss sich ändern, damit so etwas nicht mehr passiert?
    Das Bild einer kranken Kuh aus dem Stall in Bad Grönenbach. Was muss sich ändern, damit so etwas nicht mehr passiert? Foto: Soko Tierschutz

    Aus Ihrer Erfahrung heraus: Ist so etwas in bayerischen Ställen eine Seltenheit oder passiert das tagtäglich?

    Rauch: Wie gesagt, in solch einem Ausmaß habe ich das noch nicht erlebt. Aber ich bin mir sicher, dass es einige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gibt und nur ein kleiner Teil davon tatsächlich erkannt und dann auch geahndet wird.

    Die Zahl der Kontrollen in den Tierbetrieben reicht laut Rauch nicht aus

    Woran liegt das?

    Rauch: Es gibt schlichtweg zu wenig Kontrollen. Wenn es stimmt, dass der Betrieb in Bad Grönenbach in fünf Jahren 34 Mal kontrolliert wurde, dann ist das – rein quantitativ gesehen – enorm viel. Manche Betriebe werden über Jahre hinweg kein einziges Mal kontrolliert. Möglicherweise aus Personalmangel. Aber das darf kein Grund sein. Zudem hängt natürlich auch viel davon ab, wie kontrolliert wird.

    Im Allgäu wurde der Vorwurf laut, dass der Landwirt schon vorab von einer Kontrolle wusste. Der Landrat dementierte das vehement...

    Rauch: Zu dem konkreten Fall kann ich natürlich nichts sagen, aber die Erfahrungen von mir und Kollegen zeigen, dass durchaus nicht jede „unangemeldete“ Kontrolle auch wirklich unangemeldet ist.

    Was müsste sich aus Ihrer Sicht in den Ställen oder bei Kontrollen ändern?

    Rauch: Wir machen ganz aktuell eine Studie an einer Tierkörperbeseitigungsanlage in Nordbayern und schauen uns die Tiere genauer an, die dort angeliefert werden. Schon jetzt zeigt sich, dass bei jeder Lieferung mehrere Tiere dabei sind, die tierschutzrelevante Verletzungen aufweisen. Hier müsste es eine deutlich bessere Vernetzung zwischen und mit den Kontrolleuren geben. Wenn Schlachthöfe oder Tierbeseitigungsanlagen Auffälligkeiten erkennen, sollten diese konsequent an das zuständige Veterinäramt gemeldet und dann auch weiterverfolgt werden.

    Ist das Tierschutzgesetz denn ausreichend?

    Rauch: Ich denke schon, nur müsste es konsequenter und härter angewendet werdet: Die Möglichkeiten reichen von Geldstrafen über Tierhaltungsverbote bis zu Gefängnis. In den vergangenen Jahren haben sich die Urteile gegen Tierquäler schon verschärft, aber es ist meiner Meinung nach noch Luft nach oben.

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