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Interview: Aigner über die bayerische Verfassung: „Ein bisserl bayerische Extrawurst darf sein“

Interview

Aigner über die bayerische Verfassung: „Ein bisserl bayerische Extrawurst darf sein“

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    „Mich beeindruckt immer wieder, wie schön sie strukturiert ist“, sagt Landtagspräsidentin Ilse Aigner über die Bayerische Verfassung.
    „Mich beeindruckt immer wieder, wie schön sie strukturiert ist“, sagt Landtagspräsidentin Ilse Aigner über die Bayerische Verfassung. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Frau Aigner, heute vor 75 Jahren trat die Bayerische Verfassung in Kraft. Als Landtagspräsidentin sollten Sie den Text wie aus dem Effeff kennen. Was steht in Artikel 141?

    Ilse Aigner: Lassen Sie mich nachdenken. Das ist auf jeden Fall kein Grundrechtsartikel mehr. Die stehen weiter vorne. Ich vermute, dass es da schon um Wirtschaft geht.

    Nicht ganz. Es geht da noch um die Natur.

    Aigner: Ja. Jetzt weiß ich, was Sie meinen. Da stehen diese wunderbar blumigen Sätze drin.

    Richtig. Zum Beispiel der Satz: „Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wild wachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet.“

    Aigner: Und das ist nur ein Beispiel von vielen. Ich habe das Jubiläumsjahr der Verfassung genutzt, um mal wieder etwas tiefer in das Thema einzusteigen. Es ist wirklich spannend zu lesen, was da alles drin steht. Besonders gut gefällt mir dieser Satz: „Die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt.“

    „Seelische Erhebung“ - sehr schön! Wo steht das?

    Aigner: In Artikel 147.

    Die Verfassung hat ja vier Hauptteile. Die ersten beiden enthalten harte Vorschriften. Sie betreffen den Staatsaufbau, die Staatsaufgaben und die Grundrechte. Weiter hinten kommen zwei weitere Hauptteile mit Programmsätzen zum Gemeinschaftsleben sowie zu Wirtschaft und Arbeit, die von Staatsrechtlern halb liebevoll, halb spöttisch als „Verfassungslyrik“ bezeichnet werden. Darunter finden sich sogar sozialistisch anmutende Elemente.

    Aigner: Sie meinen die Bestimmung „Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit“ in Artikel 158.

    Nein, ich wollte über den Artikel 106 reden, der vor allem Menschen interessiert, die sich das Wohnen in den Städten nicht mehr leisten können. Da heißt es: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.“ Da hapert es zur Zeit, oder?

    Aigner: Es hapert heute vor allem an Boden. Aktuell ist die Knappheit an Boden in Städten wie München der Hauptgrund, warum im sozialen Wohnungsbau nicht mehr getan werden kann. Aber man sollte bei diesen Programmsätzen den historischen Kontext nicht außer Acht lassen. Als die Verfassung 1946, also kurz nach Kriegsende ausgearbeitet wurde, war die Wohnungsnot tatsächlich eklatant. Die Städte waren zerbombt. Das war eine ganz andere Dramatik als heute. Und auch in den 60er und 70er Jahren lebten viele Menschen noch in deutlich engeren Verhältnissen als jetzt. Trotzdem bleibt der soziale Wohnungsbau eine wichtige Aufgabe. Es war weitblickend, das als Programmsatz in die Verfassung zu schreiben.

    Nun gibt es aber auch bei den strengeren Vorschriften Abweichungen zwischen Text und Realität. Die FDP-Fraktion im Landtag fordert aktuell, die Zahl der Abgeordneten zu begrenzen. Laut Verfassung sollten es 180 sein. Aktuell sind es 205. Nach einer Hochrechnung im Auftrag der

    Aigner: Die FDP ist da meines Erachtens nicht ohne Hintergedanken unterwegs. Sie will die Zahl der Stimmkreise reduzieren, weil sie ohnehin keine realistische Chance hat, einen Stimmkreis zu gewinnen. Außerdem stimmt die Rechnung nicht ganz. Der Landeswahlleiter hat für uns auch schon einmal gerechnet und kommt mit Erst- und Zweitstimmen auf etwa 220 Sitze. Unabhängig davon aber gebe ich zu bedenken, dass die Zahl 180 erst seit der Wahlrechtsreform 1998 in der Verfassung steht. Tatsächlich lag die Zahl der Abgeordneten seit der Gründung des Freistaats stets bei rund 200. Im ersten Landtag nach dem Krieg waren es 204 Abgeordnete für knapp über neun Millionen Bürger. Aktuell haben wir 205 Abgeordnete für knapp über 13 Millionen Bürger. Das widerspricht nicht dem Geist der Verfassung.

    Was gefällt Ihnen denn besonders an der Bayerischen Verfassung?

    Aigner: Mich beeindruckt immer wieder, wie schön sie strukturiert ist. Anders als im Grundgesetz geht es sehr ausführlich erst um Staatsaufbau und Staatsaufgaben, seltsamerweise dann erst um die Grundrechte und danach folgen die langen Abschnitte über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenleben bis hin zur Landwirtschaft.

    Was ist Ihre Lieblingsstelle?

    Aigner: Am wichtigsten sind selbstverständlich die Grundrechtsartikel, insbesondere Artikel 110, der das Recht auf freie Meinungsäußerung festschreibt. Besonders spannend und bemerkenswert aber finde ich, dass in unserer Verfassung nicht nur Grundrechte, sondern auch Grundpflichten formuliert sind. Zum Beispiel in Artikel 117: „Der ungestörte Genuss der Freiheit für jedermann hängt davon ab, dass alle ihre Treuepflicht gegenüber Volk und Verfassung, Staat und Gesetzen erfüllen.“ Das ist schon beeindruckend. Oder Artikel 121, die Pflicht zur Übernahme von Ehrenämtern. Oder Artikel 122. Da heißt es: „Bei Unglücksfällen, Notständen und Naturkatastrophen und im nachbarlichen Verkehr sind alle nach Maßgabe der Gesetze zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet.“

    Das sind die schönen Stellen. Dann gibt es aber auch noch die verwirrenden Stellen. Zum Beispiel Artikel 7, wonach erst Staatsbürger ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Kinder und Jugendliche scheinen da außen vor zu sein. Noch verwirrender ist Artikel 8. Da steht geschrieben: „Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.“

    Aigner: Wie bitte?

    Ja, das steht da. Selbsterklärend ist es jedenfalls nicht.

    Aigner: Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass die Bayerische Verfassung älter ist als das Grundgesetz. Wir waren vor der Bundesrepublik da. Bayern ist mit seiner Verfassung dem Bundesstaat beigetreten. Ein bisserl „bayerische Extrawurst“ darf schon sein.

    In Artikel 118 steht, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gender-Debatte stellt sich die Frage, ob jetzt auch in der Verfassung des Freistaats Bayern sprachlich nachgebessert werden sollte.

    Aigner: Ich hätte kein Problem damit, wenn wir „Bürgerinnen und Bürger“ schreiben würden, oder auch „Landtagspräsidentin oder Landtagspräsident“. Ich bin auch ganz entspannt, was Umschreibungen betrifft wie zum Beispiel „Studierende“.

    Verstehe. Aber sonst muss doch nix geändert werden an der Bayerischen Verfassung.

    Aigner: Naja, zur Wahrheit gehört schon auch, dass einige Regelungen, die in der Verfassung weiter hinten stehen, durch Bundesgesetz längst verändert worden sind. Und es gibt Regelungen die schon lange nicht mehr zeitgemäß sind, wie zum Beispiel Artikel 152, wo es um die „staatliche Überwachung der Bedarfsdeckung“ geht. Dort heißt es sogar, dem Staat „obliegt die Sicherstellung der Versorgung des Landes mit elektrischer Kraft“. Das ist längst überholt.

    Insofern ist die Verfassung nicht nur ein politisch-rechtliches und literarisch wertvolles, sondern auch ein historisches Dokument.

    Aigner: Richtig. Und dennoch ist es bemerkenswert, dass das, was da vor 75 Jahren festgeschrieben worden ist, in seinen Grundzügen immer noch gilt. Die Verfassung ist geprägt von der Erfahrung einer menschenverachtenden Diktatur, die, wie es schon in der Präambel heißt, ein „Trümmerfeld“ hinterlassen hatte. Die Grundwerte, die in der Verfassung zusammengefasst sind, sind heute noch genauso gültig wie damals. Nehmen wir noch einmal das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wenn heute jemand proklamiert, man dürfe bei uns nicht alles sagen, dem würde ich raten, sich mal in anderen Ländern umzuschauen, wo die Meinungsfreiheit tatsächlich nicht gilt. Jeder darf bei uns seine Meinung sagen. Aber gerade weil das so ist, darf auch jeder widersprechen. Niemand wird, nur weil er Widerspruch erntet, in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Diktatur. Unsere Verfassung schützt jeden in gleicher Weise – egal ob er der Mehrheit oder einer Minderheit angehört.

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