Eigentlich ist es nur eine Definition. Für den Antisemitismusbeauftragten der Staatsregierung aber, den früheren Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU), soll ein breites gesellschaftliches Bekenntnis daraus werden. Er will aus der Definition von Antisemitismus, die von der Internationalen Allianz zur Erinnerung an den Holocaust (IHRA) formuliert wurde, ein Instrument machen, um dem offenbar wieder wachsenden Hass gegen Juden auf allen nur denkbaren Ebenen entgegenzutreten.
Vorbilder gibt es schon – die City of London zum Beispiel oder Schottland. Oder auch München. Hier hat sich der Stadtrat die Definition zu eigen gemacht und auf dieser Rechtsgrundlage eine Veranstaltung in städtischen Räumen untersagt, die eine offenbar sehr eindeutige Stoßrichtung gegen Juden und den Staat Israel hatte.
Nach Spaenles Vorstellung sollten der Bayerische Landtag, weitere Städte und Gemeinden, Verbände und Gewerkschaften diesem Beispiel folgen. Er sagt: „Wenn man sich vor Ort damit auseinandersetzt, dann hat das eine ganz andere Tiefenwirkung.“
Mehr Straftaten gegen Juden
Spaenle begründet seine Initiative auch mit der wachsenden Zahl von Straftaten gegenüber Juden. 401 antisemitische Straftaten habe das Bundesinnenministerium allein im ersten Halbjahr 2018 in Deutschland registriert. Das sei ein Anstieg von zehn Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2017.
Nach der IHRA-Definition ist Antisemitismus „eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann“. Er richte sich „in Wort und Tat“ gegen Einzelpersonen, deren Eigentum, gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus könne „auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein“.