Eine 57-Jährige, die ihren Partner absichtlich mit heißem Wasser übergossen und damit tödlich verletzt hat, kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Überzeugung der Kammer am Landgericht Ingolstadt war die Frau zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Störung mit Eifersuchts- und Verfolgungswahn schuldunfähig.
Das Gericht wertet die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge
Das Gericht sprach sie daher am Montag vom Vorwurf des Mordes aus Eifersucht frei. Die Deutsche hatte ihren Freund im Oktober 2017 im Schlafzimmer mit dem Wasser attackiert. Der Mann wurde großflächig verbrüht und starb einige Tage später.
Zu Prozessbeginn hatte die Frau die Tat eingeräumt. Sie habe ihrem Freund wegen einer angeblichen Affäre einen "Denkzettel" verpassen wollen und nicht gedacht, dass er daran sterben könne. Das Gericht wertete die Tat letztlich als Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa/lby)