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Ingolstadt: Ministerium prüft Bericht über an Hepatitis B gestorbenen Flüchtling

Ingolstadt

Ministerium prüft Bericht über an Hepatitis B gestorbenen Flüchtling

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    Ein Flüchtling soll in Oberbayern an Hepatitis B gestorben sein.
    Ein Flüchtling soll in Oberbayern an Hepatitis B gestorben sein. Foto: Alexander Kaya

    Nach dem Tod eines mit Hepatitis B infizierten Flüchtlings aus einer Gemeinschaftsunterkunft in Oberbayern prüft das Gesundheitsministerium den Fall. Die Bezirksregierung sei um Informationen gebeten worden, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in München. Die Landtags-SPD forderte lückenlose Aufklärung.

    Der Flüchtling starb laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks am 9. Februar im Klinikum Ingolstadt. Zuvor war er in einer Gemeinschaftsunterkunft in Geisenfeld (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) gewesen. Das Gesundheitsamt des Kreises habe niemanden über das Ansteckungsrisiko informiert, denn die Behörde kenne von nahezu keinem der 1600 Flüchtlingen dort den Bericht der Erstuntersuchung. Das Amt setze ausschließlich auf die Eigenverantwortung der Flüchtlinge, sagte Behörden-Leiterin Martina Kudernatsch dem Sender. Sie war zunächst für Nachfragen nicht erreichbar.

    Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bayerischen Landtag, Kathrin Sonnenholzner (SPD), sagte laut Mitteilung: "Dieser Vorfall ist sehr gravierend." Untersucht werden müsse unter anderem, ob der Mann mit einer rechtzeitigen Behandlung hätte gerettet werden können. "Wir müssen klären, welche Versäumnisse es gab und ob die vorgesehenen Meldewege eingehalten wurden. Uns interessiert beispielsweise auch, ob auf Hepatitis positiv getestete Flüchtlinge regelmäßig nachkontrolliert werden." Das Ministerium "sieht nach den derzeit vorliegenden Informationen keine Regelungslücke".

    Hepatitis-Viren können Entzündungen der Leber hervorrufen und langfristig Krebs verursachen. In Deutschland sind nach Schätzungen bis zu einer Million Menschen infiziert, viele davon unbemerkt. Hepatitis B ist eine Form mit hoher Ansteckungsgefahr über Blut, etwa durch verunreinigte Spritzen, und andere Körperflüssigkeiten. Eine Impfung oder antivirale Therapien sind möglich.

    Untersuchung von Flüchtlingen und der Weg durch die Behörden

    Flüchtlinge müssen nach dem deutschen Asylgesetz eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten dulden. In Bayern erfolgt diese laut Gesundheitsministerium innerhalb von drei Tagen nach der Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung durch die Gesundheitsämter. Zu der Untersuchung gehört unter anderem eine Blutuntersuchung auf HIV- und Hepatitis-B-Infektionen am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Sollte bei einem Asylbewerber eine übertragbare Erkrankung festgestellt werden, veranlasst das Gesundheitsamt den Angaben nach dann in Zusammenarbeit mit den Helfern vor Ort alle notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen.

    Gemäß Paragraf 62 Absatz 2 des Asylgesetzes ist das Ergebnis der Untersuchung derjenigen Behörde mitzuteilen, die für die Unterbringung des Patienten zuständig ist. Sollte das einmal nicht passieren, müsse das Gesundheitsamt entsprechend nachfragen. dpa

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