In Bayern ist das Volksbegehren Mietenstopp vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bayerns höchstes Gericht wies die Klage der Organisatoren auf Zulassung des Volksbegehrens am Donnerstag in München ab.
Volksbegehren Mietenstopp gescheitert: Mietrecht ist Sache des Bundes
Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig. Aus demselben Grund hatte bereits das Innenministerium das Volksbegehren nicht zugelassen.
Hinter dem nun endgültig gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren. (dpa/lby)
Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
Mietpreise: Für ein bayerisches Problem braucht es eine bayerische Lösung