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Prozess: „Ich wollte doch nur, dass sie ruhig ist“

Prozess

„Ich wollte doch nur, dass sie ruhig ist“

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    Es waren nur wenige Augenblicke, die im Januar 2017 das Leben einer ganzen Familie zerstört haben. Augenblicke, in denen ein offenbar völlig überforderter Vater die Beherrschung verloren und seine Tochter, damals gerade ein halbes Jahr alt, so sehr geschüttelt hat, dass ihr Gehirn schwer geschädigt wurde: Das Mädchen erblindete. Es leidet bis heute unter Krampfanfällen, wird nie sprechen oder selbstständig laufen können und voraussichtlich sein ganzes Leben auf fremde Hilfe angewiesen sein. Der 37-jährige Vater muss sich dafür seit gestern vor dem Landgericht in Memmingen verantworten.

    In einer von seinem Verteidiger Michael Bogdahn verlesenen Erklärung räumte der Unterallgäuer die Tat gleich zu Verhandlungsbeginn ein. Rückblickend lasse sie sich nur mit Schlafmangel, seiner Alkoholabhängigkeit und seiner Überforderung erklären – aber keinesfalls entschuldigen. Er bereue zutiefst, was er seiner Tochter angetan habe, und trage eine lebenslange Schuld. Das Wohl seiner Kinder sei ihm immer wichtig gewesen, hieß es in der Erklärung, in der auch die schwierige Gesamtsituation der Familie zur Sprache kam: Der Vater lebte demnach mit seiner halbjährigen Tochter, deren ein Jahr älteren Schwester sowie seinen beiden Brüdern in äußerst beengten Verhältnissen bei seinen Eltern.

    Die Mutter der Mädchen leidet nach einer Vergewaltigung vor der Beziehung mit dem 37-Jährigen seit einigen Jahren an psychischen Problemen und ist deshalb immer wieder in stationärer Behandlung. Auch derzeit ist sie in der Klinik und nicht verhandlungsfähig. Dass sie sich aufgrund ihrer Krankheit nicht um ihre Töchter kümmern kann, habe immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt, die der Angeklagte zunehmend als unerträglich empfand. Er wünschte sich von seiner Partnerin mehr Unterstützung – zumal auch die finanzielle Situation sehr angespannt war: Um sich um die Kinder kümmern zu können, hatte der Vater seine Arbeit aufgegeben. Weil seine Eltern mit den Mietzahlungen mehrere Monate im Rückstand waren, drohte der Familie zudem die Zwangsräumung und damit die Obdachlosigkeit.

    Als nun seine Tochter in dieser Nacht Anfang Januar vergangenen Jahres aufwachte, schrie und sich einfach nicht beruhigen ließ, muss dem damals 36-Jährigen, der zuvor mehrere Flaschen Bier und etwa einen halben Liter Wodka getrunken hatte, die Situation vollends über den Kopf gewachsen sein: Wie er vor Gericht angab, habe er dem Mädchen zunächst ein Fläschchen gegeben und es, als es sich damit nicht beruhigen ließ, im Arm gewiegt. Zwar habe er bemerkt, dass der Kopf des Mädchens über seinen Arm hinaushing, dem aber keine Bedeutung beigemessen und die Wiegebewegung schließlich zu einem heftigen Schütteln gesteigert. Als seine Tochter daraufhin still war, habe er sie ins Bett zurückgelegt und erst am nächsten Morgen bemerkt, dass etwas nicht mit ihr stimmte: Ihr Körper sei schlaff gewesen, die Arme verkrampft und die Atmung komisch. Im Krankenhaus wird schließlich ein schweres Schütteltrauma diagnostiziert.

    Während sein Verteidiger die Erklärung verliest, kämpft der Angeklagte mit den Tränen. Den Kopf auf beide Hände gestützt, blickt er meist starr nach unten. Er wisse, dass er nichts wieder gutmachen könne, trägt sein Anwalt vor, und dass er Hilfe hätte annehmen müssen. Doch die Familienhelferin, die das Jugendamt schickte, nachdem der Vater mehrere Vorsorgeuntersuchungen der Kinder versäumt hatte, empfand er nur als zusätzlichen Druck. Als ihm klar wurde, dass er das Leben seiner Tochter zerstört hat, habe sich der Angeklagte „totsaufen wollen“, sagt Bogdahn.

    Er werde sich das nie verzeihen, soll der Angeklagte zur Mutter seiner Lebensgefährtin gesagt haben. Sie und ihr Mann wurden am ersten Prozesstag als Zeugen gehört. Ihnen gegenüber habe er zunächst von einer Hirnhautentzündung gesprochen und erst später unter Tränen zugegeben, seine Tochter geschüttelt zu haben. Er habe doch nur gewollt, dass sie ruhig ist. Das Mädchen, das nach wie vor über eine Magensonde ernährt wird, lebt inzwischen in einem heilpädagogischen Heim. Das Sorgerecht hat der Vater abgegeben.

    Für den Prozess, in dem noch mehrere Sachverständige gehört werden sollen, sind weitere drei Verhandlungstage eingeplant. Das Urteil soll am 4. Juli fallen.

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