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Ich werde Gräfin!

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Ich werde Gräfin!

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    Sie will nicht mehr Silke Nicole V. heißen, sondern Silia Valentina Mariella Gräfin von Fürstenstein – aber daraus wird nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nichts: Eine 35 Jahre alte Tanzlehrerin darf sich ihren im Ausland zugelegten Namen nicht ins deutsche Personenstandsregister eintragen lassen. Dies sei mit der öffentlichen Ordnung unvereinbar, teilten die Karlsruher Richter am Montag mit. Seit der Weimarer Republik dürfen Adelsbezeichnungen nicht mehr verliehen werden. Laut BGH entspricht es dem Gebot staatsbürgerlicher Gleichheit, dem „Bestreben Einzelner, sich durch eine isolierte Änderung ihres Namens den Anschein einer gegenüber anderen Bürgern herausgehobenen sozialen oder gesellschaftlichen Stellung zu geben“, die Mitwirkung zu verweigern.

    V. kam in Erlangen zur Welt, zog aber 1999 nach London und hat mittlerweile auch die britische Staatsangehörigkeit. Während eines Aufenthalts in der Schweiz ließ sie sich 2011 bei der britischen Botschaft in Bern zur Gräfin von Fürstenstein umbenennen. Nach britischem Recht ist es einfach so möglich, sich einen anderen Namen auszusuchen. Inzwischen hat V. als Gräfin von Fürstenstein geheiratet und Kinder bekommen. Im britischen Pass steht der neue Name. In Deutschland verweigerte ihr das Standesamt die Eintragung. (dpa)

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