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Hypo Group Alpe Adria: Ex-BayernLB-Chef Schmidt wegen Bestechung verurteilt

Hypo Group Alpe Adria

Ex-BayernLB-Chef Schmidt wegen Bestechung verurteilt

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    Der frühere Chef der BayernLB, Werner Schmidt, im Landgericht München.
    Der frühere Chef der BayernLB, Werner Schmidt, im Landgericht München. Foto: Sven Hoppe/Archiv (dpa)

    Der Strafprozess um das Milliardendebakel der Bayerischen Landesbank mit der Kärntner Skandalbank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) hat für den früheren Landesbankchef Werner Schmidt ein glimpfliches Ende genommen. Wegen Bestechung des ehemaligen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider wurde Schmidt gestern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie zur Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 100 000 Euro verurteilt.

    Verfahren gegen Werner Schmidt vorzeitig beendet

    Der schwerer wiegende Vorwurf der Untreue beim Kauf der HGAA aber wurde fallen gelassen. Darauf hatten sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung zuvor im Rahmen eines Deals verständigt. Geständnis der Bestechung gegen teilweise Einstellung des Verfahrens – das war der Kern der Absprache, mit der das Verfahren nach 53 Verhandlungstagen vorzeitig beendet werden konnte. Schmidt hatte die Forderung der Staatsanwaltschaft erfüllt und die Bestechung des 2008 verstorbenen Jörg Haider eingeräumt. Dabei ging es um angeblich 2,5 Millionen Euro von der BayernLB für das Fußballstadion in Klagenfurt. Im Gegenzug stellte die 6. Strafkammer des Landgerichts München I unter Vorsitz von Richter Joachim Eckert das Verfahren wegen Untreue ein.

    Gericht: Schmidt habe im Interesse Bayerns gehandelt

    Die Beweisaufnahme hat nach Auffassung der Richter gezeigt, dass der Vorwurf der Untreue beim Kauf der HGAA-Anteile des Landes Kärnten im Jahr 2007 „nicht nachweisbar“ gewesen sei. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Anstiftung zur Untreue beim Kauf der HGAA-Anteile einer Stiftung sei die Schuld des Angeklagten „so gering zu bewerten, dass die wegen dieser Tat zu erwartende Strafe neben der Verurteilung wegen Bestechung nicht erheblich ins Gewicht“ falle. Bei der Zumessung der Strafe hielten die Richter dem früheren Landesbankchef zugute, dass der Erwerb der HGAA damals im Interesse des Freistaats Bayern gewesen sei und dass er „nicht aus Eigennutz“ gehandelt habe. Außerdem wurde zugunsten Schmidts die lange Dauer des Verfahrens berücksichtigt sowie „die persönliche Belastung des Angeklagten, gegen den seitens der Landesbank mittlerweile auch hohe zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht werden“.

    Dass Bayern durch Erwerb und Wiederverkauf der HGAA 3,75 Milliarden Euro verloren gegangen sind, lastete der Richter dem Angeklagten nur zum Teil an. Schmidt habe sich von Haider „über den Tisch ziehen lassen“, sagte Eckert. Er sagte aber auch: „Im Nachhinein sind alle schlauer.“ Dass es eine Finanzkrise geben werde, sei damals noch nicht erkennbar gewesen.

    Die Staatsanwaltschaft hatte Schmidt und seinen mitangeklagten Vorstandskollegen vorgeworfen, beim Kauf der HGAA Risiken missachtet und so einen hohen Schaden angerichtet zu haben. Die meisten dieser Verfahren wurden bereits eingestellt. Auch das letzte Verfahren gegen einen Mitangeklagten Schmidts soll nun gegen Zahlung von 50 000 Euro beendet werden. (mit dpa)

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