Für ein Hotel war der Name "Via Claudia", an der Stadtgrenze zwischen Gersthofen und Augsburg gelegen, gut gewählt. Denn die Via Claudia Augusta war eine der wichtigsten Römerstraßen, die von Norditalien über die Alpen bis an die Donau führte. Inzwischen wird das Drei-Sterne-Hotel unter dem Namen "Asgard" geführt, hat seit 2017 einen neuen Eigentümer und wurde komplett neu gestaltet.
Pizzabäcker schuldete Verkäufer 2,8 Millionen Euro
Einen Blick in die Geschichte des Hauses aber lieferte gestern nochmals ein Prozess vorm Amtsgericht. Ein italienischer Gastwirt und seine deutsche Lebensgefährtin hatten zuvor das Hotel mit seinen 90 Zimmern zwei Jahre lang betrieben. Illegal, wie gestern öffentlich wurde. Der 57-Jährige, gelernter Pizzabäcker, hatte im April 2012 das Hotel erworben, war aber den Kaufpreis von 2,8 Millionen Euro schuldig geblieben. Als zehn Monate später ein Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung und Herausgabe kam, hatte der Gastronom das Hotel bereits weiterverkauft. An eine GmbH, deren Alleingesellschafterin seine Geliebte war. Bis zur Schließung des Hotels 2014 trat die damals 28-Jährige öffentlich als Inhaberin und Geschäftsführerin auf.
Das Paar – Eltern einer Tochter, aber inzwischen getrennt lebend – sah sich gestern vor Gericht wieder. Die Anklage warf ihnen "nur" versuchten Betrug vor, weil das "Via Claudia" nach der Schließung wieder in den Besitz der früheren Eigentümer gelangt war, einer in Aystetten wohnenden Familie. Das Urteil des auf drei Verhandlungstage angesetzten Verfahrens fiel gleich am ersten Prozesstag: Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Julian Küffer verurteilte den Gastronomen zu einer Haftstrafe von fast zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt ist.
Verurteilte müssen nicht ins Gefängnis
Der 57-Jährige muss trotz einer Schadenshöhe von rund einer halben Million Euro nicht ins Gefängnis, was er seinem Geständnis verdankt. Er profitierte damit von einem "Deal", den die Verteidiger Walter Rubach und Wilhelm Seitz mit Gericht und Staatsanwaltschaft ausgehandelt hatten. Die heute 33 Jahre alte Partnerin kam mit einer Geldstrafe von 2800 Euro davon. Auch sie ist damit vorbestraft. Die Alleinerziehende betreibt nach eigenen Angaben in München-Grünwald ein kleines Café. Das Gericht verurteilte beide, weil dem Verkäufer durch die entgangene Nutzung des Hotels, hätte er es statt des "Verkaufs" verpachtet, mehr als 400.000 Euro an Pachtzins entgangen sind. Ein vom Gericht gehörter Gutachter für Hotel- und Gaststättenbetriebe hat diese Summe errechnet. Und die steht dem Eigentümer auch zivilrechtlich zu.
Im Strafurteil wird dem Italiener zur Auflage gemacht, dem früheren Hotelbesitzer 100.000 Euro als Entschädigung zu zahlen, in halbjährlichen Raten von 20.000 Euro. Dazu wird er sich eventuell von einem Grundstück trennen müssen, das am Meer südlich von Neapel liegt. Als er und seine Lebensgefährtin beim Amtsgericht Insolvenz beantragten, hatte er diesen Besitz und ein Bankkonto verschwiegen. Die Anklage, eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben, wurde vom Gericht vorläufig eingestellt. Wie der 57-Jährige sagte, verdiene er seinen Lebensunterhalt heute als Angestellter in einer Pizzeria.