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Hirblingen: Doppelmord-Prozess: Der Zoff geht weiter

Hirblingen

Doppelmord-Prozess: Der Zoff geht weiter

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    Der mutmaßliche Doppelmörder sitzt seiner Festnahme vor einem Jahr in Untersuchungshaft.
    Der mutmaßliche Doppelmörder sitzt seiner Festnahme vor einem Jahr in Untersuchungshaft. Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Im Prozess um den Doppelmord von Hirblingen geht der Ärger weiter. Nachdem es Zoff um einen abgelehnten Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser gegeben hat, streiten nun die Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft. Es geht um mögliche Fehler oder gar absichtliche Tricks der Kripo bei den Ermittlungen. Die Verteidiger Walter Rubach und Hansjörg Schmid werfen der Polizei vor, sie hätte den Angeklagten Waldemar N. getäuscht. Die

    Prozess um Doppelmord: Verteidiger fordern Antworten

    Der Streit entzündet sich an einem Besuch zweier Kripobeamten bei N.s Mutter. Die offizielle Version der Polizei lautet: N. sei der letzte aus der Nachbarschaft gewesen, der noch nicht als Zeuge vernommen worden war, die Polizisten hätten den Auftrag gehabt, ihn zu finden. Doch N. war an jenem Mittwoch, den 14. Dezember 2016, nicht zu Hause – und die beiden Beamten machten weit mehr: Sie fotografierten ein Bild von N. ab, wollten eine DNA-Probe besorgen und stellten N.s Handy sicher. Am selben Tag sei außerdem laut Rubach N.s  Auto zur Fahndung ausgeschrieben worden.

    Die Verteidiger fragen sich, warum dies bei einem angeblichen Zeugen geschehen ist. Sie nahmen daher am Mittwochvormittag einen Kripobeamten als Zeugen gehörig in die Mangel. Schlüssige Antworten blieb der Polizist teils schuldig, so zum Beispiel auf die Frage, warum das Handy wegen „Gefahr im Verzug“ sichergestellt wurde, das Gerät danach aber erst einmal für Stunden in seinem Schreibtisch verschwand. Der Polizist nannte zudem als Begründung für das Vorgehen, N. habe zu jenem Zeitpunkt als vermisst gegolten. Allerdings hatte N.s Mutter den Beamten gesagt, ihr Sohn habe angerufen und gesagt, er sei bei einer Freundin und habe sein Handy zu Hause liegenlassen.

    Am 21. Dezember wurde es zur Gewissheit: Die beiden Frauen aus Hirblingen sind tot. Gefunden wurden sie nahe der Schmutter.
    Am 21. Dezember wurde es zur Gewissheit: Die beiden Frauen aus Hirblingen sind tot. Gefunden wurden sie nahe der Schmutter. Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Weiter monieren die Verteidiger, dass aus ihrer Sicht wichtige Spurenakten nicht Bestandteil der Hauptakten seien, auf die das Gericht in der Verhandlung direkten Zugriff hat. Staatsanwältin Martina Neuhierl wies dies zurück und sagte, die Anwälte könnten diese Akten jederzeit bei der Kriminalpolizei sichten.

    Schon vor zwei Wochen hatten die Verteidiger Rubach und Schmid wegen dieser Differenzen einen Antrag gestellt, dass bestimmte Beweismittel nicht verwertet werden dürfen. Wenn das Gericht dem Antrag stattgibt, könnte das sogenannte Beweisverwertungsverbot zur Folge haben, dass Beweismittel und Aussagen bei der Urteilsfindung so behandelt werden, als seien sie nicht vorhanden. Die Begründung der beiden Verteidiger: Das Auto, in dem die Spatenrechnung lag, und die Wohnung seien wegen Gefahr in Verzug durchsucht worden. Doch die habe nicht bestanden. Denn Waldemar N. befand sich damals für mehrere Stunden bei der Polizei, um eine Aussage zu machen. Möglicherweise ein schwerer Formfehler. Bei der Vernehmung hat es nach Ansicht der Anwälte weitere Unstimmigkeiten gegeben: Die Beamten hätten den 32-Jährigen als Zeugen vernommen und ihm vorenthalten, dass er bereits des Kapitalverbrechens beschuldigt wird. Außerdem seien dem Mann Bilder nicht vorgelegt worden, die ihn belasten.

    Doppelmord von Hibrlingen: Halbzeit im Verfahren

    Das beantragte Beweisverwertungsverbot umfasst unter anderem die in Waldemar N.s Wohnung gefundenen Küchenmesser sowie die Rechnung über den Kauf eines Spatens, mit dem die beiden ermordeten Nachbarinnen außerhalb des Gersthofer Ortsteils Hirblingen in einem Erdloch verscharrt worden waren. Beides sind wichtige Indizien. Über diesen Antrag hat das Schwurgericht bisher noch nicht entschieden. Wenn es dem Antrag stattgibt, könnte das sogenannte Beweisverwertungsverbot zur Folge haben, dass Beweismittel und Aussagen bei der Urteilsfindung so behandelt werden müssen, als ob sie gar nicht vorhanden wären.

    Nach Planung des Gerichts ist jetzt Halbzeit in dem Verfahren. Acht von 16 geplanten Verhandlungstagen sind vorbei. Der Prozess wird nach einer zweiwöchigen Pause am 7. November fortgesetzt. Das Urteil könnte am 6. Dezember fallen.

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