Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Hintergrund: Konkordat regelt Bischofsernennungen

Bayern

Hintergrund: Konkordat regelt Bischofsernennungen

    • |

    Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern aus dem Jahr 1924 sieht für die Ernennung neuer Bischöfe vor, dass die Domkapitulare zunächst eine Liste mit geeigneten Kandidaten über den Apostolischen Nuntius in Deutschland nach Rom übermitteln.

    Der Papst kann aber auch einen Bewerber aus einer gemeinsamen Liste auswählen, die vom bayerischen Domkapitel und der Freisinger Bischofskonferenz alle drei Jahre erstellt wird. Darauf sind Kandidaten genannt, die grundsätzlich für geeignet gehalten werden, einen Bischofsstuhl zu übernehmen.

    Bis zur Neubesetzung des Bischofsstuhls vergeht in der Regel ein knappes Jahr. Vor der Ernennung muss sich der Heilige Stuhl bei der bayerischen Staatsregierung vergewissern, ob gegen den Kandidaten politische Bedenken bestehen. Priester und Laien haben kein Mitspracherecht bei der Besetzung des Bischofsstuhls. Die neuen Bischöfe müssen beim Amtsantritt einen Treueeid auf die Bayerische Verfassung schwören. dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden