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Hintergrund: Das G9 kommt: Was sich an den Schulen sonst noch ändert

Hintergrund

Das G9 kommt: Was sich an den Schulen sonst noch ändert

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    Ab dem Schuljahr 2018/19 greift die neue Reform. Das G9 wird dann gleich für die Jahrgangsstufen 5 und 6 eingeführt.
    Ab dem Schuljahr 2018/19 greift die neue Reform. Das G9 wird dann gleich für die Jahrgangsstufen 5 und 6 eingeführt. Foto: Armin Weigel/dpa

    Nach jahrelangen Debatten und Diskussionen will die CSU-Fraktion am Mittwoch die Eckpunkte für eine umfassende Gymnasialreform verabschieden. Die größte Änderung ist die Rückkehr zum neunstufigen Gymnasium. Aber die G9-Reform ist nur ein Teil eines großen Bildungspakets für verschiedene Schularten. Ein Überblick:

    • Lehrer/Stellen: Durch die gesamte Reform werden nach jüngsten Angaben aus der CSU gut 1800 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen - ungefähr 1000 an den Gymnasien und etwa 800 an den anderen Schularten, etwa für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Ein weiterer Schwerpunkt sollen dabei auch die Förderschulen sein.
    • Schulleitung: Mehr Anrechnungsstunden für Schulleiter und zusätzliche Stellen im Sekretariat sollen die Schulverwaltungen und Schulleiter entlasten - hier hatte es zuletzt Klagen gegeben.
    • Investitionen: Es soll nicht nur in zusätzliche Stellen investiert werden, sondern auch Geld etwa für das Thema Digitalisierung fließen.
    • Zurück zum G9: Das Kultusministerium hatte zuletzt argumentiert, die "Spielräume" zur Weiterentwicklung des G8 seien "in den entscheidenden Punkten erschöpft". Man wolle aber nicht das alte G9, sondern ein "zeitgemäßes, auf neun Jahre ausgerichtetes Gymnasium".

    Deutlich weniger Nachmittagsunterricht im G9

    • Fächer: Über die Jahre gerechnet soll die Zahl der Wochenstunden im Vergleich zum derzeitigen G8 um etwa 18 Stunden steigen - und nicht einfach die aktuelle Stundenzahl von acht auf neun Jahre gedehnt werden. Unter anderem sollen die Kernfächer gestärkt werden. Kein Fach wird schlechtergestellt. Und: Informatik soll in Zukunft Pflichtfach in allen Ausbildungsrichtungen werden. Die Profilbildung (beispielsweise sprachliches/naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium) soll auch weiterhin zur 8. Klasse erfolgen. 
    • Nachmittagsunterricht: Der Pflichtunterricht am Nachmittag wird deutlich reduziert: In der Unter- und Mittelstufe etwa soll es kaum mehr Nachmittagsunterricht geben. Die Kinder sollen damit mehr Zeit für andere schulische Angebote, Musik, Sport und Ehrenamt haben.
    • Fremdsprachen: Es bleibt bei der Mindestvorgabe von zwei Pflicht-Fremdsprachen. Und es soll auch dabei bleiben, dass die erste Fremdsprache in der 5. und die zweite in der 6. Klasse startet.

    Die 11. Klasse hat eine besondere Bedeutung

    • Neue 11. Klasse: Der 11. Klasse soll künftig eine ganz besondere Bedeutung zukommen: Hier soll stärker als bisher vorwissenschaftliches Arbeiten geübt werden. Das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung soll in die neue 11. Klasse vorgezogen werden. Auch Auslandsaufenthalte bieten sich dann besonders an. Und: Die 11. Klasse soll "ausgelassen" werden können.
    • "Überholspur": Schüler, die das Abitur auch weiterhin nach acht Jahren ablegen wollen, sollen die 11. Klasse auslassen dürfen. Die betreffenden Schüler sollen zwei Jahre lang auf das "Überspringen" vorbereitet werden, und zwar mit Zusatzkursen am Nachmittag. 
    • Oberstufe: Das Konzept der Oberstufe bleibt, und es bleibt auch beim Fünf-Fächer-Abitur. Es sollen aber "Möglichkeiten zur vertieften Profilbildung" geprüft werden, heißt es im Konzept des Ministeriums. 

    Wenn neue Gebäude gebaut werden müssen, zahlt der Staat

    • Start der Reform: Das neue G9 soll zum Schuljahr 2018/19 eingeführt werden - und zwar dann gleich für die Jahrgangsstufen fünf und sechs. Das hießt, dass die ersten Betroffenen die aktuellen Dritt- und Viertklässler sind.
    • Mittelstufe Plus: Derzeit erproben 47 Pilot-Gymnasien in Bayern das Modell der "Mittelstufe plus". Dort haben Schüler schon jetzt die Möglichkeit, das Abitur erst nach neun Jahren abzulegen. Damit es dort keine "Lücke" zwischen den beiden neunjährigen Varianten (Mittelstufe plus und neues G9) gibt, sollen die 47 Schulen drei Jahre länger als geplant die jetzige Wahlmöglichkeit bieten können.
    • Kosten: Bei der Aufteilung der Kosten zwischen Freistaat und Kommunen etwa für neue Schulbauten zeichnet sich ein Lösungsvorschlag ab: Die Kommunen sollen dem Vernehmen nach die Kosten vom Freistaat erstattet bekommen, die nachweislich auf die G9-Reform zurückzuführen sind. (dpa/lby)

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