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Hiendl-Urteil: Freiheitsstrafe für den Unfallgegner

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Hiendl-Urteil: Freiheitsstrafe für den Unfallgegner

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    Hiendl-Urteil: Freiheitsstrafe für den Unfallgegner
    Hiendl-Urteil: Freiheitsstrafe für den Unfallgegner

    Landshut (dpa/lby). Zehn Monate nach dem Tod des Passauer Möbelunternehmers Klaus Hiendl bei einem Verkehrsunfall ist am Montag das Gerichtsurteil gegen den 27 Jahre alten Unfallverursacher rechtskräftig geworden. Der Mann muss nun eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung antreten, sagte ein Sprecher des Landgerichts Landshut.

    Sowohl der 27-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft hatten nach dem Urteil des Amtsgerichts Landshut im April Berufung eingelegt. Die Vorsitzende Richterin deutete in der Verhandlung allerdings an, dass eine Berufung des Angeklagten nicht erfolgversprechend sei. Daraufhin nahmen beide Parteien die Berufung zurück.

    Der Autofahrer war wegen zweifacher fahrlässiger Tötung - bei dem Unfall war auch noch ein anderer Fahrer gestorben - und wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. Möglicherweise muss er außerdem weitere sieben Monate ins Gefängnis, weil er die Taten während einer offenen Bewährungsstrafe wegen Betrugs begangen hatte. Bei dem verhängnisvollen Verkehrsunfall im Oktober 2006 stand der 27- Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter starkem Medikamenteneinfluss. Zudem wurde er beschuldigt, drei Monate später am Neujahrsmorgen mit mehr als 1,5 Promille alkoholisiert erneut Auto gefahren zu haben.

    Der verstorbene Klaus Hiendl machte in den vergangenen Jahrzehnten gemeinsam mit seinem Bruder Rudolf aus dem Passauer Familienunternehmen eine der größten Möbelketten Süddeutschlands mit mehr als 1200 Beschäftigten. Insbesondere auch durch die jahrelange Werbekampagne mit TV- und Radiospots des Schauspielers Ottfried Fischer ("Der Bulle von Tölz") wurde das Möbelhaus Hiendl in ganz Bayern bekannt. Im Juni hatte die österreichische Möbelhauskette XXXLutz das Möbelunternehmen Hiendl übernommen.

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