Gute Nachrichten für Bayerns Hartz-IV-Empfänger: Am kommenden Dienstag will das bayerische Kabinett mit einer Gesetzesreform den Dauerstreit zwischen dem Freistaat und dem Bund über das bayerische Familiengeld beenden. Der Ministerrat will dazu nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Novelle beschließen, die die bislang in Einzelfällen erfolgte Anrechnung des bayerischen Familiengeldes bei Hartz-IV-Empfängern bayernweit ausschließen soll.
Einbehaltenes Familiengeld für Hartz-IV-Empfänger wird zurückgezahlt
Mittlerweile ist der monatelange Streit um Familiengeldzahlungen für bayerische Hartz-IV-Empfänger zwischen Bund und Freistaat ibeigelegt. "Wir haben jetzt einen Kompromiss, mit dem wir beide gut leben können", sagte Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU). Damit ist klar, dass auch Empfänger von Hartz-IV das Familiengeld erhalten. Das seit September 2018 ausgezahlte Familiengeld in Bayern beträgt monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten, ab dem dritten Kind beträgt der Zuschuss 300 Euro.
Der Kompromiss sieht eine Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld vor, so dass die Auszahlung dem Zweck einer "förderlichen frühkindlichen Betreuung des Kindes" zugeordnet wird. Im Gegenzug verzichtet der Bund ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz-IV-Zahlungen und hat sich zudem bereiterklärt, schon angerechnete und damit einbehaltene Zahlungen zurückzuerstatten. Dies könne laut Schreyer aber erst nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im bayerischen Landtag erfolgen. Wann das passiert, ist noch offen. Am kommenden Dienstag will zunächst das Kabinett grünes Licht für die Änderungen geben.
Familiengeld in Bayern beträgt 250 Euro
Nun zeigt sich, dass Söder mit der Klagedrohung wohl primär den Druck auf das Bundesministerium erhöhen wollte, denn parallel zur Klagedrohung ist die Suche nach einer politischen Lösung längst auf der Zielgeraden. Die Ursachen des plötzlichen Umschwungs dürften vielfältig sein: Auch seitens der bayerischen SPD war zuletzt Kritik an der Anrechnungspraxis laut geworden, da diese ja letztlich diejenigen bestraft, die das Familiengeld am nötigsten haben. Zugleich dürfte die SPD im Bund ein gesteigertes Interesse an einem guten Miteinander mit dem neuen CSU-Chef Söder haben.
Der Kompromiss könnte wie folgt aussehen, wie auch die Süddeutsche Zeitung berichtete: Im Landesgesetz würde das Familiengeld einem oder mehreren konkreten Zwecken zugeordnet, etwa als Ausgleich für die Erziehungsleistung. Dadurch würde es sich von der Grundsicherung, also dem Zweck von Hartz-IV, unterscheiden. Das seit August 2018 ausgezahlte Familiengeld in Bayern beträgt monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten.
In Bayern galten bisher noch zwei unterschiedliche Regelungen bei der Auszahlung des Familiengeldes: Eltern, die von Hartz IV leben, bekamen im Normalfall kein zusätzliches Familiengeld. Außer sie wohnten in den sogenannten Optionskommunen - Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Denn hier hat der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz-IV-Satzes. (dpa/lby)