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Handel und Corona: Supermarkt siegt vor Gericht: Non-Food-Abteilungen werden nicht abgesperrt

Handel und Corona

Supermarkt siegt vor Gericht: Non-Food-Abteilungen werden nicht abgesperrt

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    Nicht zugreifen, bitte. Viele Supermärkte müssen derzeit Randsortimente sperren. In Kempten wurde die Anordnung gekippt.
    Nicht zugreifen, bitte. Viele Supermärkte müssen derzeit Randsortimente sperren. In Kempten wurde die Anordnung gekippt. Foto: Ralf Lienert

    Das Verwaltungsgericht Augsburg hat eine Anordnung der Stadt Kempten gekippt: Der Lebensmittelhändler Feneberg darf in seinem Markt im Fenepark ab sofort wieder sein gesamtes Sortiment verkaufen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber Signalwirkung haben.

    Küchenartikel, Spielzeug, Sportausrüstungen – Regale mit solchen Waren hatte der Lebensmittelhändler vergangene Woche wegen Corona-Auflagen mit rot-weißen Absperrbändern abgehängt. Die Abteilung mit Blumen und Deko-Artikeln war komplett gesperrt. Weiße Zettel wiesen auf einen Verkaufsstopp durch das städtische Ordnungsamt hin.

    Seit Donnerstag dürfen die Kunden in dem Markt wieder alle Waren kaufen, nachdem das Verwaltungsgericht einem Eilantrag Fenebergs stattgegeben hat. Einen solchen gibt es auch für eine Filiale in Memmingen. Hier steht der Beschluss nach Angaben von Dr. Wolfgang Miller, Sprecher am Augsburger Verwaltungsgericht, allerdings noch aus. Er rechnet mit dem Beschluss nicht vor Montag. Memmingens Oberbürgermeister Manfred Schilder wartet diesen ab und sagt: "Wir sind in dieser Angelegenheit nicht frei in unserer Entscheidung, sondern an die Verordnungen des Freistaats gebunden."

    Dieser Passus war entscheidend für das Urteil

    Ausschlaggebend für den Beschluss des Verwaltungsgerichts im Kemptener Fall war eine Formulierung in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese untersagt aktuell die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr. Ausgenommen davon ist unter anderem der Lebensmittelhandel. Dazu zählt auch der Markt im Fenepark, schließlich werden dort laut Miller auf über der Hälfte der Fläche Lebensmittel verkauft.

    Der Gerichts-Sprecher verweist auf einen entscheidenden Passus in der Verordnung: "Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt." Feneberg biete aktuell aber nichts an, was das Unternehmen nicht auch sonst verkauft, befand am Donnerstag das Gericht. Soll heißen: Das Angebot umfasst das "übliche Sortiment" des Geschäfts.

    Die sogenannten FAQs, zusätzliche Erläuterungen zu der Verordnung, seien hingegen nicht entscheidend. "Maßgeblich ist nur die Rechtsverordnung", sagt Miller. Auf die FAQs allerdings hatte sich die Stadt Kempten gestützt, als sie allen Großmärkten im Stadtgebiet anordnete, Abteilungen mit dem entsprechenden Sortiment abzuriegeln. "Die FAQs sind für uns als Verwaltung als verbindliche Vollzugshinweise vom Ministerium zu sehen", sagt Kemptens Rechtsamtsleiterin Carmen Hage. "Ich denke, da wird vonseiten des Ministeriums jetzt nachgebessert."

    Auch andere Großmärkte in Kempten dürfen wieder das ganze Sortiment verkaufen

    Miller betont: Das Gericht habe mit dem Beschluss keine grundsätzliche Aussage darüber getroffen, ob man das Sortiment von Läden, die aktuell geöffnet haben dürfen, beschränken kann. Zunächst habe er auch keine Auswirkung auf andere Großmärkte. "Die Entscheidung gilt nur zwischen den Beteiligten", sagt Miller – also der Stadt Kempten und Feneberg. Doch in Kempten hat der Beschluss bereits Folgen: Auch die anderen Großmärkte dürfen nun wieder ihr komplettes Sortiment verkaufen, sagt Carmen Hage. "Wir werden sie jetzt benachrichtigen."

    Feneberg indes bestätigt lediglich, dass es die Anordnung des Ordnungsamts für rechtswidrig hält und gerichtlich prüfen ließ. Mehr will das Unternehmen zu dem Verfahren aktuell nicht sagen.

    Gegen den Gerichts-Beschluss kann laut Miller Beschwerde eingelegt werden, über die dann der Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden würde.

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