Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Gustl Mollath: Neues Verfahren: Mollath-Prozess beginnt im Juli

Gustl Mollath

Neues Verfahren: Mollath-Prozess beginnt im Juli

    • |
    Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath beginnt am am 7. Juli.
    Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath beginnt am am 7. Juli. Foto: Andreas Gebert (dpa)

    Gustl Mollaths Schicksal hat viele Menschen berührt. Jahrelang saß der Nürnberger gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Gutachter hatten ihm Wahnvorstellungen attestiert. Erst nach sieben Jahren kam er frei. Nun nimmt sich die Justiz erneut des Falls an: Am 7. Juli soll das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath beginnen. Dies teilte das Landgericht Regensburg am Donnerstag mit.

    Bis zum 14. August hat die 6. Strafkammer am Landgericht insgesamt 15 Termine anberaumt. Gustl Mollath, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht war, soll dabei erneut psychiatrisch begutachtet werden. Als Gutachter ist der Psychiater Norbert Nedopil vorgesehen. Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.

    Mollath galt als gemeingefährlich

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft hatten, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei, und er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.

    Verworrene Briefe an Behörden und den Papst

    Aufgekommen waren die Zweifel an Mollaths psychischer Gesundheit, als dieser massiv Schwarzgeld-Geschäfte seiner damals bei der HypoVereinsbank beschäftigten Ehefrau anprangte. Zahllose, oft verworrene Briefe an Behörden, Staatsanwälte, die HypoVereinsbank, seine Frau, den Papst, Kofi Annan und andere hatte er geschrieben. Mollath selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz.

    Erst als 2012 ein älterer Revisionsbericht der HypoVereinsbank auftauchte, wendete sich der Fall. Der Bericht belegte einige der von Mollath behaupteten Schwarzgeld-Geschäfte des Bankinstituts. Nach sieben Jahren wurde er Anfang August aus der Psychiatrie entlassen.

    Justizgeschichte geschrieben

    Der Nürnberger hatte mit seiner Beharrlichkeit die Grundfesten der deutschen Gerichtspsychiatrie erschüttert und Justizgeschichte geschrieben. Auch die damalige bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) war unter Druck geraten. Sie soll schon frühzeitig von dem internen Bankbericht gewusst haben, aber Merk bestritt das stets. Auch ein Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags beschäftigte sich mit dem Fall Mollath. Der bescheinigte der Justiz im Freistaat schließlich, den Fall Mollath nur oberflächlich behandelt zu haben.

    Gutachten nach Aktenlage

    In dem Wiederaufnahmeverfahren will sich Gustl Mollath aber nicht erneut psychiatrisch begutachtet lassen. "Mollath wird an einer solchen Exploration nicht mitwirken", hatte dessen Hamburger Anwalt Gerhard Strate bereits vor einer Woche gesagt. Für diesen Fall wird der Sachverständige sein Gutachten nach Aktenlage erstellen. (dpa/lby, AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden