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Gustl Mollath: Gustl Mollath legt Revision ein: Kommt er damit durch?

Gustl Mollath

Gustl Mollath legt Revision ein: Kommt er damit durch?

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    Gustl Mollath wurde zwar vom Landsgericht Regensburg freigesprochen - trotzdem wurde der 57-Jährige für schuldig befunden, seine Ex-Frau misshandelt zu haben.
    Gustl Mollath wurde zwar vom Landsgericht Regensburg freigesprochen - trotzdem wurde der 57-Jährige für schuldig befunden, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Foto: Armin Weigel (dpa)

    Vor einer Woche wurde der langjährige Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath vom Landsgericht Regensburg freigesprochen - nun hat er Revision gegen das Urteil eingelegt. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Ob die Revision rechtmäßig ist, ist fraglich. Darüber muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

    Mollath soll Ex-Frau misshandelt haben

    Die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung wurden zwar nicht als erwiesen angesehen - trotzdem wurde der 57-Jährige für schuldig befunden, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Der Grund für seinen Freispruch: Das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren durfte nicht höher ausfallen, als im ersten Prozess. Damals war Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen worden.

    Gustl Mollath will Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen

    Den Vorwurf, seine Ehefrau misshandelt zu haben, will Mollath nicht auf sich sitzen lassen. Das hatte er bereits kurz nach dem Urteil erklärt. Dabei hatte er sich auch gegen die Einschätzung des Gerichts gewandt, dass eine wahnhafte Störung vorgelegen haben könnte.

    Ist die Revision statthaft und begründet?

    Wird Mollath durch die Gerichtsentscheidung in irgendeiner Form belastet? Von dieser Frage hängt unter anderem ab, ob die die Revision des 57-Jährigen gegen den Freispruch statthaft und begründet ist. Der Regensburger Gerichtssprecher erklärte, dass dies bei einem Freispruch nicht der Fall sei. So sei bisher die ständige Rechtssprechung. Das sei aber Sache des Bundesgerichtshofes. Die Revisionsbegründung liegt noch nicht vor. Dazu muss nach Angaben des Sprechers erst die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt werden, was noch einige Wochen dauern kann. 

    Wie das Regensburger Landgericht bestätigte, hat sich Mollath zudem einen Wahlverteidiger genommen. Das Mandat seiner Pflichtverteidiger sei aber noch nicht zu Ende, da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, so der Sprecher. Der 57-Jährige hatte sich mit den Anwälten im Laufe des Prozesses überworfen. 

    2006: Einweisung in die Psychiatrie wegen Gemeingefährlichkeit

    Erstmals wurde Gustl Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit wurde er aber in die Psychiatrie eingewiesen - zu Unrecht, wie er selbst fand. Jahrelang kämpfte er deshalb um Wiederaufnahme des Verfahrens. Seiner Ex-Frau warf er vor, sie hätte eine Intrige gegen ihn gesponnen. Im August 2013 war Mollath schließlich erfolgreich. Er kam aus dem Bezirkskrankenhaus und das Verfahren wurde neu aufgerollt. dpa

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

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