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Gunther von Hagens "Körperwelten": Verwaltungsgericht: Sex-Akt bleibt verboten

Gunther von Hagens "Körperwelten"

Verwaltungsgericht: Sex-Akt bleibt verboten

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    Um das Sex-Plastinat wurde ein Bauzaun gezogen. Bild: Anne Wall
    Um das Sex-Plastinat wurde ein Bauzaun gezogen. Bild: Anne Wall

    Gunther von Hagens darf in der Augsburger "Körperwelten-Ausstellung" zunächst keinen plastinierten Sexual-Akt zeigen. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Freitag vorläufig entschieden.

    Das Gericht hat den Antrag von Hagens zu einer sofortigen Entscheidung als unbegründet verworfen.

    Ein Beschluss in der Sache soll nächste Woche fallen. Von Hagens hatte nach dem Verbot eines liegenden Aktes einen zweiten schwebenden Sexual-Akt enthüllt. Das hatte die Stadt untersagt.

    Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl hatte am Donnerstag kurz nach der Präsentation des Leichenpaares persönlich zu einer Decke gegriffen und verhüllte im Handumdrehen den Akt; die Stadt rüstete das Exponat später mit einem blickdichten Bauzaun ein.

    Dass die Stadt sein Plastinat am Donnerstag verhüllte, kritisiert von Hagens als Zensur und Bevormundung. Von Hagens ist deshalb vor Gericht gezogen. Er hatte sich mit seiner Klage auf eine Ausführung des Gerichts in einem ersten Verbots-Urteil bezogen, wonach er einzelne Exponate seiner Augsburger Schau der Stadt nicht zur Genehmigung vorlegen müsse.

    In dem ersten Urteil hatte das Gericht die Zurschaustellung eines anderen plastinierten Sex-Paares untersagt, da der Mann vor seinem Tod an Demenz gelitten haben könnte.

    Die Stadt ihrerseits prüft, gegen diese Auffassung vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zu ziehen. Sie ist nach wie vor der Auffassung, dass die Zurschaustellung eines Leichen-Liebesaktes gegen das bayerische Bestattungsverbot und die Würde des Menschen nach dem Tod verstößt.

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