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Gundremmingen: Ministerium zu Risikostudie: "Kraftwerk erfüllt alle Sicherheitsvorgaben"

Gundremmingen

Ministerium zu Risikostudie: "Kraftwerk erfüllt alle Sicherheitsvorgaben"

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    Umweltschützer kämpfen gegen die geplante Leistungserhöhung im Kernkraftwerk.
    Umweltschützer kämpfen gegen die geplante Leistungserhöhung im Kernkraftwerk. Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

    Das bayerische Umweltministerium hat die Vorwürfe aus der jüngst veröffentlichten Risikostudie zurückgewiesen, wonach das Kernkraftwerk gravierende Sicherheitsmängel aufweist. „Die Sicherheit ist oberstes Gebot. Das Kernkraftwerk Gundremmingen erfüllt alle Vorgaben. Dies wurde zuletzt durch den EU-Stresstest bestätigt", teilte ein Sprecher des Umweltministeriums auf Nachfrage von AZ Online mit.

    Ähnliches hatte zuletzt auch die Betreibergesellschaft des Kraftwerks verlauten lassen. Sie warf den Machern der Studie vor, die Bevölkerung mit Blick auf die beantragte Leistungserhöhung gezielt verunsichern zu wollen.

    Kritik an TÜV und Umweltministerium

    Wie berichtet, hatte der Autor der von Kraftwerksgegner in Auftrag gegebenen Studie - der ehemalige Leiter der Atomaufsicht im Umweltministerium Professor Wolfgang Renneberg-  erklärt, die Anlage in Gundremmingen weiche in zahlreichen Punkten von den Standards ab, die in Deutschland verbindlich sind.

    Darüber hinaus hatte Renneberg die Prüfmaßstäbe des zuständigen TÜV Süd und des bayerischen Umweltministeriums scharf kritisiert. So seien die Auswirkungen der geplanten Leistungserhöhung auf betroffene Anlagenteile nicht nach dem nach heutigen Stand von Wissenschaft und Technik bewertet worden. Die erforderlichen Überprüfungen habe es in Gundremmingen nicht gegeben, so Renneberg.

    Die Studie kommt daher zu dem Schluss, dass der Antrag nach Leistungserhöhung nach derzeitigem Stand nicht genehmigt werden kann.

    Entscheidung über Leistungserhöhung lässt weiter auf sich warten

    Bekanntlich möchten die Betreiber des Kernkraftwerks Gundremmingen die Leistung in den 30 Jahre alten Reaktoren um jeweils rund 160 Megawatt (thermisch) steigern. Eine Entscheidung der zuständigen Behörden in Berlin und München steht derzeit aber noch aus.

    Das ist das Atomkraftwerk Gundremmingen

    Die Anlage Gundremmingen zwischen Günzburg und Dillingen, die in dieser Form seit 1984 besteht, ist der leistungsstärkste Kernkraftwerksstandort in Deutschland. Die zwei Reaktoren erzeugen pro Jahr mehr als 20 Milliarden Kilowattstunden Strom. Dies entspricht rund einem Drittel des gesamten Verbrauchs in Bayern.

    Die Betreibergesellschaft der Anlage gehört zu 75 Prozent RWE und zu 25 Prozent Eon. Nach dem Atomausstiegsbeschluss der Bundesregierung 2011 sollen Block B im Jahr 2017 und Block C 2021 abgeschaltet werden.

    Das Zwischenlager in Gundremmingen ging im August 2006 in Betrieb. Die Halle liegt rund 150 Meter vom Reaktorgebäude entfernt und ist 104 Meter lang, 38 Meter breit und 18 Meter hoch. Die Wände aus Stahlbeton sind 85 Zentimeter dick. Die Halle verfügt über eine Kapazität von 192 Castoren. Ein Castor wiederum enthält 52 Brennelemente. Damit ist das schwäbische Zwischenlager das größte in Deutschland.

    Wie alle anderen Zwischenlager ist auch dieses für eine Betriebszeit von maximal 40 Jahren ausgerichtet. Das heißt, in Gundremmingen endet die Genehmigung 2046. Spätestens dann, so die ursprüngliche Planung, sollte ein Endlager in Deutschland zur Verfügung stehen.

    Die Kritiker befürchteten schon bei der Genehmigung des Zwischenlagers, dass es de facto zu einem Endlager werden könnte. Außerdem argumentierten sie, dass in jedem der Castoren mehr Radioaktivität enthalten sei, als bei der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 freigesetzt wurde.

    Gegen den Bau der Zwischenlager wurde bundesweit prozessiert. Im Fall von Gundremmingen reichten fünf Anwohner aus umliegenden Gemeinden Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein. Der VGH wies die Klage mit seinem Urteil vom 2. Januar 2006 ab.

    Wann die Prüfungen beim Bund abgeschlossen sein werden, ist laut bayerischem Umweltministerium aus derzeitiger Sicht nicht prognostizierbar. "Der im Atomgesetz geregelte Zeitpunkt für das Abschalten des Kernkraftwerks bleibt davon aber in jedem Fall unberührt", so ein Sprecher.

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