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Günzburg: Kampf ums Pflegekind: Sandra darf vorerst nicht zurückkommen

Günzburg

Kampf ums Pflegekind: Sandra darf vorerst nicht zurückkommen

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    Anton und Petra Wackerl aus Todtenweis kämpfen weiter um ihr Pflegekind Sandra.
    Anton und Petra Wackerl aus Todtenweis kämpfen weiter um ihr Pflegekind Sandra. Foto: Ulrich Wagner

    Petra und Anton Wackerl aus Todtenweis bekommen ihr früheres Pflegekind Sandra (Name geändert) vorerst nicht zurück. Das Familiengericht in Günzburg hat ihren Antrag auf Rückführung des 14-jährigen Mädchens abgelehnt. Was den geforderten Umgang anbelangt, können die Wackerls noch hoffen.

    Gericht: Wackerls bekommen ihr Pflegekind nicht zurück

    Die Entscheidung hat das Günzburger Familiengericht ohne Anhörung der Beteiligten gefällt. Eine solche war zunächst vorgesehen und sogar terminiert gewesen. Dann stellte man aber fest, dass der Fall falsch eingetragen und somit ein anderer Richter zuständig ist, wie Amtsgerichtsdirektor Walter Henle erläutert. Der Anhörungstermin wurde deshalb kurzfristig abgesagt. Der dann zuständige

    Fall Wackerl: Pflegeeltern von Sandra geben die Hoffnung nicht auf

    Wie berichtet, hatten die Wackerls zwar bereits im Sommer 2012 versucht, die Unterbringung Sandras in eine stationäre Einrichtung zu verhindern. Geklagt dagegen hatten sie aber erst später. Wackerl-Rechtsanwältin Therese Steber aus Friedberg kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Für die Beschwerde ist das Oberlandesgericht (OLG) München zuständig.

    Die Wackerls hoffen nun, dass zumindest ihr Antrag auf regelmäßigen Umgang mit Sandra positiv beschieden wird. Derzeit dürfen sie mit dem Mädchen, das zwölf Jahre in ihrer Familie gelebt hat, nur 14-tägig eine Viertelstunde telefonieren. Besuche sind nicht erlaubt. Um über die Frage des Umgangs entscheiden zu können, hat der Familienrichter ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

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