Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Grundsteuer: Bayern will Grundsteuer nach Grundstücksgröße berechnen

Grundsteuer

Bayern will Grundsteuer nach Grundstücksgröße berechnen

    • |
    Bayern will, dass die Grundsteuer künftig nach Grundstücksgröße berechnet wird.
    Bayern will, dass die Grundsteuer künftig nach Grundstücksgröße berechnet wird. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

    Bayern will bei der Konferenz der Finanzminister von Bund und Ländern zur Neuregelung der Grundsteuer für eine Berechnung nach Grundstücksgröße werben. "Es wäre wünschenswert, wenn auch die anderen Bundesländer den bayerischen Weg mitgehen würden. Wir wollen eine einfache und faire Grundsteuer, ermittelt nach Grundstücksgröße und Wohn- beziehungsweise Nutzfläche des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes", sagte der bayerische Ressortchef Albert Füracker (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Diese Größen seien unstrittig und bewahrten die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise vor einer Steuererhöhung durch die Hintertür.

    Finanzminister über Konsequenzen aus Urteil zur Grundsteuer beraten

    Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen an diesem Mittwoch in einem Spitzengespräch über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer beraten. Das Gericht hatte entschieden, dass die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 überarbeitet werden muss. Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Steuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.

    Zur Neuregelung der Grundsteuer gibt es zwei weitere Modelle. Eines sieht vor, die Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer umzuwandeln. Berücksichtig würde dann nicht mehr, welche Art von Gebäude auf einem Grundstück steht und welchen Wert es hat. Das 2016 vorgelegte Modell der Bundesländermehrheit, auch Kostenwertmodell genannt, würde eine aufwendigere Neubewertung aller Grundstücke nötig machen. Es kombiniert Bodenrichtwerte mit pauschalen Baukosten für die Gebäude. (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden