Nach einer scharfen Rüge des Verwaltungsgerichtshofs lockert die Staatsregierung ihre Einschränkungen für den Einzelhandel: Auch große Geschäfte dürfen ab sofort wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken. Das Gesundheitsministerium änderte am Montag die bisherige Linie, der zufolge diese Läden mit wenigen Ausnahmen gar nicht öffnen durften.
Große Geschäfte in Bayern dürfen wieder öffnen: 800-Quadratmeter-Regel ist verfassungswidrig
"Wenn derartige Geschäfte öffnen, nachdem sie - zum Beispiel durch Absperrungen - die tatsächlich für Kunden zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt haben, wird dies ab sofort nicht mehr beanstandet", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Montag auf Anfrage. "Bei der nächsten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden wir zudem klar festlegen, dass ein entsprechendes Vorgehen zulässig ist." Das Kabinett wird sich an diesem Dienstag noch einmal mit den Corona-Vorschriften befassen.
Zuvor hatte das höchste bayerische Verwaltungsgericht die Regel als verfassungswidrig kritisiert. Der Verwaltungsgerichtshof rügte insbesondere, dass Buchläden und Fahrradhändler auch mit mehr als 800 Quadratmetern öffnen dürfen. Das sei "aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich nicht gerechtfertigt". Der Verwaltungsgerichtshof kritisiert, dass manche Einzelhändler nur einen Kunden je 20 Quadratmeter Fläche in den Laden lassen dürfen. Für andere gelte das nicht. In solchen Vorschriften sehen die Richter einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Corona-Beschränkungen: Bayerns Einzelhändler wollen weitere Freigaben
Die Einzelhändler hätten gern eine grundsätzliche Freigabe unabhängig von der Ladengröße. "Wir finden die Regeln wettbewerbsverzerrend und willkürlich", sagte Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern. "Ein großes Möbelhaus kann den Abstand zwischen den Kunden genauso gewährleisten wie ein kleiner Einzelhändler." Auch die teilweise unterschiedlichen Vorschriften in verschiedenen Bundesländern ärgern den Einzelhandel: "Letztendlich kocht jedes Land sein eigenes Süppchen", sagte Ohlmann. Für die Unternehmen sei jeder einzelne Tag wichtig.
Auch FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen kritisierte die Vorschrift: "Die 800-Quadratmeter-Regel widerspricht sowohl dem gesunden Menschenverstand als auch dem Grundgesetz".
In dem Münchner Fall geklagt hatte eine ungenannte Kaufhauskette mit Standorten in Bayern, Berlin und Hamburg. Die Entscheidung war kein Urteil, sondern der Beschluss über einen Antrag auf einstweilige Verfügung.
Corona-Rechtsprechung ist bundesweit gespalten
In der Corona-Rechtsprechung gibt es bislang einen Flickenteppich, wie am Beispiel der Nürnberger Modehauskette Wöhrl deutlich wird. Das Unternehmen hat vor mehreren Verwaltungsgerichten geklagt, um eine beschränkte Öffnung seiner Filialen auf jeweils 800 Quadratmetern Verkaufsfläche durchzusetzen. In der ersten Instanz haben drei bayerische Verwaltungsgerichte in Würzburg, München und Bayreuth das bisher erlaubt, drei weitere in Ansbach, Augsburg und Regensburg dagegen nicht. Nun kann Wöhrl bayernweit seine Läden wieder öffnen, nicht nur in einzelnen Kommunen.
Die Rechtsprechung ist auch bundesweit gespalten. Während der bayerische Verwaltungsgerichtshof die 800-Quadratmeter-Regel für verfassungswidrig hält, erklärten die Oberverwaltungsgerichte Niedersachsens und des Saarlands diese am Montag in separaten Entscheidungen für rechtens.
Nicht leiden soll unter der neuen Linie die Gesundheit: "Ziel der bisherigen Regelung war der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Infektionsgefahren", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. "Dieses Ziel werden wir auch künftig verfolgen." (dpa)
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