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Goldfinger-Prozess: Showdown: Bewachte Chefermittlerin trifft auf wütende Angeklagte

Goldfinger-Prozess

Showdown: Bewachte Chefermittlerin trifft auf wütende Angeklagte

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    Beim Augsburger Goldfinger-Prozess kommt es zu einem Showdown zwischen Chefermittlerin und Angeklagten.
    Beim Augsburger Goldfinger-Prozess kommt es zu einem Showdown zwischen Chefermittlerin und Angeklagten. Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild)

    Es liegt eine gewaltige Spannung in der Luft an diesem Mittwochmorgen im Gerichtssaal 160 des Augsburger Strafjustizzentrums. Als die Chefermittlerin im Goldfinger-Verfahren den Saal betritt, wird sie von einem Justizwachtmeister und zwei Polizeibeamten des Unterstützungskommandos eskortiert. Das sind die in den schwarzen Overalls.

    Die Szene erinnert eher an einen Prozess gegen organisierte Kriminelle oder Gewaltverbrecher. Dabei geht es um Steuerhinterziehung, und die beiden Angeklagten sind Rechtsanwälte und Steuerberater. Die leitende Ermittlerin fühlt sich dennoch bedroht und hat vor ihrer Zeugenaussage beim Vorsitzenden Richter der 10. Strafkammer Schutz erbeten. Einer der Angeklagten hatte beim Besuch seines Notars während der U-Haft von „Blutrache“ gesprochen und gesagt, er werde den 60 Mitarbeitern einer seiner Firmen ein Foto und die Adresse der Ermittlerin geben, damit sie deren Haus mit faulen Eiern bewerfen können. Der Angeklagte sagt, er habe das Wort „Blutrache“ bildlich gemeint. Die bayerische Justiz hat dennoch reagiert.

    Beim Goldfinger-Prozess wird es richtig giftig

    Als die beiden Angeklagten den Gerichtssaal betreten, verlässt die Ermittlerin, die inzwischen Richterin am Amtsgericht ist, sofort den Raum und kehrt erst wieder zurück, als das Gericht kommt. Bevor es losgeht, moniert Verteidiger Richard Beyer, dass die Leiterin der Wirtschaftsabteilung der Augsburger Staatsanwaltschaft im Zuschauerraum sitzt. Sie komme als Zeugin in diesem Prozess in Betracht und solle daher den Saal verlassen. Schon nach zwei Minuten muss das Gericht die Verhandlung unterbrechen. Und das ist nur der Auftakt zu einer juristischen Auseinandersetzung, wie man sie giftiger selten erlebt.

    Selten steht aber auch ein Strafprozess so sehr auf der Kippe wie das Goldfinger-Verfahren. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Münchner Rechtsanwälten und Steuerberatern Martin H. und Diethard G. vor, ein „Goldfinger“-Steuergestaltungsmodell für rund 100 Reiche entwickelt und vertrieben zu haben. Dadurch sollen dem Fiskus bis zu eine Milliarde Euro Steuern vorenthalten worden sein. Die Anklagebehörde meint, dass es sich um eine Straftat handelt. Die Angeklagten und deren Verteidiger halten ihr Modell für legal. 2017 hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in München, das Goldfinger-Modell grundsätzlich für rechtens erklärt.

    So funktioniert der "Goldfinger"-Steuertrick

    Der "Goldfinger"-Steuertrick kurz erklärt

    Vereinfacht ausgedrückt funktioniert „Goldfinger“ so: Die Goldhandelsfirma musste in einem Land gegründet werden, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Auf diese Weise konnten Verluste beim Ankauf von Gold in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.

    So wurden Einkünfte aus dem Verkauf des Goldes im Jahr darauf steuerlich kompensiert. Die Steuerlast konnte massiv gedrückt werden.

    Im besten Fall konnte im ersten Jahr der Steuersatz auf null Prozent gesenkt werden. Im nächsten Jahr erhöhte sich der Steuersatz nur minimal, weil der Betroffene ohnehin nahe am Spitzensteuersatz lag.

    Beim „Goldfinger“-Modell hat der Gesetzgeber über Jahre ein Schlupfloch gelassen. Vor allem bei Einkommensmillionären war dieser Trick beliebt, sie konnten ihre Steuerlast massiv reduzieren. Doch seit 2013 ist die Steuervermeidung über dieses Modell gesetzlich verboten.

    Der Bundesfinanzhof in München, das höchste deutsche Finanzgericht, hatte 2017 allerdings zwei spezielle „Goldfinger“-Modelle unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig akzeptiert. Hier stellt sich aber die Gerechtigkeitsfrage. Denn dieses Modell können sich nur Reiche leisten, weil dafür hohe Summen und teure Top-Steuerberater nötig sind. (hogs)

    Die frühere Staatsanwältin war von September 2016 bis September 2018 für das Verfahren zuständig. Sie trieb die Ermittlungen voran, koordinierte die Arbeit der Steuerfahndung, übernahm die rechtliche Einordnung und erwirkte schließlich für Januar 2018 Durchsuchungsbeschlüsse für eine Großrazzia und Haftbefehle. Sieben Rechtsanwälte und Steuerberater mussten bis zu vier Monate in U-Haft. Gerade die Verhaftung und den damit verbundenen Ruin der Kanzlei begreifen die Angeklagten bis heute als Unrecht und als „Verfolgung Unschuldiger“.

    Goldfinger-Prozess in Augsburg: Chefermittlerin sagt aus

    Nach weiteren Scharmützeln kann die Zeugenbefragung der leitenden Ermittlerin beginnen. Sie schildert zunächst ausführlich, wie sie zu dem Verfahren kam und welche Auffälligkeiten sie in den Unterlagen entdeckte. Oberste Prämisse in solch komplexen Wirtschaftsstrafverfahren sei, der „Spur des Geldes“ zu folgen. Sie berichtet, wie sie 2017 entschied, eine Großrazzia durchzuführen und bei den Verdächtigen Unterlagen zu beschlagnahmen. „Die Beweis- und Erkenntnislage war so.“

    Die Ex-Staatsanwältin berichtet auch über das Treffen bei der europäischen Justizbehörde Eurojust in Den Haag und ein Treffen mit der britischen Steuerbehörde HMRC in London. Über die Treffen gab es Streit im Prozess, weil sie nicht in den Gerichtsakten dokumentiert waren. Bei dem Treffen in London sei es darum gegangen auszuloten, wie die britischen Behörden helfen könnten, erklärt die frühere Ermittlerin. Das Ergebnis: Die britischen Steuerunterlagen könnten wohl genutzt werden. Bei der Frage nach Durchsuchungen in Großbritannien sei die Antwort für britische Verhältnisse sehr deutlich gewesen: „This will not happen.“ Das wird nicht stattfinden.

    Die Chefermittlerin lässt sich beim Goldfinger-Prozess bewachen.
    Die Chefermittlerin lässt sich beim Goldfinger-Prozess bewachen. Foto: Holger Sabinsky-Wolf

    Das Gericht unterbricht die Zeugin kaum mit Fragen. Ab und zu ertönt bei ihrer Aussage höhnisches Gelächter aus den Reihen der Verteidiger. Zum Beispiel, als die frühere Staatsanwältin sagt, die Ermittlungen in Großbritannien seien zugunsten der Beschuldigten getätigt worden. Einmal rügt die Sitzungsstaatsanwältin das „Geblöke“ der Verteidiger. Insgesamt kehrt, abgesehen von kleinen Nickligkeiten, etwas atmosphärische Entspannung ein.

    Schlagabtausch zwischen Verteidigung und Ex-Staatsanwältin

    Das ändert sich jedoch schlagartig, als die Verteidiger mit ihrer Befragung beginnen. Anwalt Richard Beyer startet mit einer Abfrage der Qualifikation der leitenden Ermittlerin für das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht. Dann geht der Streit direkt los: Die Zeugin sagt, rechtliche Bewertungen werde sie nicht abgeben. Das sei Sache des Gerichts. Ihre Aussagegenehmigung beschränke sich auf das, was sie damals wahrgenommen und ermittelt habe. Die Verteidigung hält das für einen Trick, um sich aus der Affäre zu ziehen. Der Angeklagte Diethard G. meldet sich zu Wort: Er sagt, er finde das „bestürzend“. Die Steuerfahnder hätten als Zeugen ausgesagt, dass die rechtlichen Einordnungen ausschließlich von der damaligen Staatsanwältin gekommen seien. Und diese zentrale Figur des Verfahrens soll nun als Zeugin nicht dazu Stellung nehmen müssen? Das kann der angeklagte Anwalt nicht verstehen. Der Vorsitzende Richter Johannes Ballis neigt eher zur Ansicht der Verteidiger, dass die Zeugin sehr wohl rechtliche Einschätzungen im Zusammenhang mit ihren Ermittlungen abzugeben habe. Die Sitzungsstaatsanwältin widerspricht.

    Es folgt ein recht lauter Schlagabtausch zwischen Verteidiger Beyer und der Ex-Staatsanwältin über das englische Steuerrecht. Dann hat Richter Ballis genug gehört. Er beendet die Verhandlung. Weiter geht es mit dem Showdown frühestens am 9. September. Die Zeugenbefragung dürfte angesichts der feindseligen Atmosphäre und ständiger Diskussionen noch mehrere Tage dauern. Am Ende des Tages wird die frühere Staatsanwältin wieder von ihren Bewachern hinausbegleitet.

    Hören Sie sich dazu auch unseren Podcast "Hass, Streit und viel Geld" zum Goldfinger-Prozess an:

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