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Steuerhinterziehung: „Goldfinger“-Prozess: Kam alles nur durch Zufall ans Licht?

Steuerhinterziehung

„Goldfinger“-Prozess: Kam alles nur durch Zufall ans Licht?

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    Im Goldfinger-Prozess geht es unter anderem um Goldhandel.
    Im Goldfinger-Prozess geht es unter anderem um Goldhandel. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Für einen Angeklagten, der einen Steuerschaden von mehr als einer Milliarde Euro mitverursacht haben soll, tritt der Angeklagte, sagen wir, sehr selbstbewusst auf. Im Nadelstreifen-Anzug mit Einstecktuch sagt er Sätze, die einem Oberlehrer Ehre machen würden: „Es geht darum, dem Verfahren etwas Struktur zu geben“ und „Wir wollen ja heute alle mit einem gewissen Erkenntnisgewinn hier rausgehen“.

    Dem Anwalt und Steuerberater Martin H., 48, scheint die Wirkung seines Auftritts völlig egal zu sein. Er will nur eines: in die Welt hinausrufen, dass er kein Verbrecher ist. Beweisen, dass „Goldfinger“, sein Steuersparmodell für Reiche, legal ist.

    "Goldfinger"-Prozess: Angeklagter hält sechsstündigen Vortrag

    Tag 2 im Augsburger „Goldfinger“-Prozess. Zwei Münchner, die jeweils Rechtsanwalt und Steuerberater sind, sitzen auf der Anklagebank. Sie sollen rund 100 Millionären ein Steuervermeidungsmodell angedient haben, das die Staatsanwaltschaft für illegal hält. Insgesamt sind bereits 20 Personen angeklagt, weitere Prozesse dürften folgen.

    Wo andere Angeklagte nur ein paar Sätze stammeln können, packt Martin H. den Beamer aus. Der Steuerexperte unterfüttert seine Aussage mit einer Präsentation, die er an die Wand projiziert. Schon beim Blick auf die Gliederung wird klar, dass da einer aufs Ganze geht. Die Kapitel tragen Überschriften wie „Missverständnis Nr. 1“. Sechs Stunden werde seine Einlassung mindestens dauern, sagt H. Es wird eine Art juristisches Seminar.

    Doch zunächst will H. allen mal klarmachen, mit wem sie es überhaupt zu tun haben. Er trägt die Lebensläufe der beiden Angeklagten vor und lässt dabei weder die (guten) Noten in den juristischen Staatsexamen aus, noch die renommierten Kanzleien, in denen beide arbeiteten oder die Ausbildung bei der Bundeswehr. Sein Kollege Diethard G. war bei den Fallschirmjägern, er selbst beim Wachbataillon, das zum Beispiel die Ehrenformationen bei Staatsempfängen abhält. „Da lernt man vor allem eines: Selbstbeherrschung“, sagt der Rechtsanwalt, „und die kann man leicht verlieren in diesem Verfahren.“ Der Staatsanwaltschaft wirft er vor, sie liefere nur eine „große Räuberpistole“.

    Steuerhinterziehung? Bundesfinanzhof erklärte "Goldfinger"-Modelle für rechtens

    So funktioniert der "Goldfinger"-Steuertrick

    Der "Goldfinger"-Steuertrick kurz erklärt

    Vereinfacht ausgedrückt funktioniert „Goldfinger“ so: Die Goldhandelsfirma musste in einem Land gegründet werden, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Auf diese Weise konnten Verluste beim Ankauf von Gold in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.

    So wurden Einkünfte aus dem Verkauf des Goldes im Jahr darauf steuerlich kompensiert. Die Steuerlast konnte massiv gedrückt werden.

    Im besten Fall konnte im ersten Jahr der Steuersatz auf null Prozent gesenkt werden. Im nächsten Jahr erhöhte sich der Steuersatz nur minimal, weil der Betroffene ohnehin nahe am Spitzensteuersatz lag.

    Beim „Goldfinger“-Modell hat der Gesetzgeber über Jahre ein Schlupfloch gelassen. Vor allem bei Einkommensmillionären war dieser Trick beliebt, sie konnten ihre Steuerlast massiv reduzieren. Doch seit 2013 ist die Steuervermeidung über dieses Modell gesetzlich verboten.

    Der Bundesfinanzhof in München, das höchste deutsche Finanzgericht, hatte 2017 allerdings zwei spezielle „Goldfinger“-Modelle unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig akzeptiert. Hier stellt sich aber die Gerechtigkeitsfrage. Denn dieses Modell können sich nur Reiche leisten, weil dafür hohe Summen und teure Top-Steuerberater nötig sind. (hogs)

    Diese „Räuberpistole“ besagt jedoch, dass die angeklagten Juristen ab 2008 ein auf dem sogenannten „Goldfinger“-Modell beruhendes Steuersparkonzept entwickelten, mit dem sie selbst und viele Mandanten massiv Steuern hinterzogen haben. Das Modell, benannt nach dem dritten James-Bond-Film, sieht vor, dass Millionäre mit einer eigens im Ausland gegründeten Goldhandelsfirma hohe steuerliche Verluste erzeugen und dadurch ihre Steuerlast im Idealfall auf Null drücken.

    Doch was für den Laien zunächst wie ein klarer Fall von Betrug aussieht, ist nicht ganz so trivial. Erst 2013 hat der Gesetzgeber dieses Schlupfloch geschlossen, und 2017 hat der Bundesfinanzhof in München bestimmte „Goldfinger“-Modelle für rechtens erklärt. Unter anderem mit diesem Urteil argumentiert der Angeklagte H. Wo andere vielleicht auf Steuergerechtigkeit pochen würden, verweist H. auf die „Magna Charta“ des Steuerrechts, nämlich Paragraf 38 der Abgabenordnung, aus dem er ableitet, dass jeder Steuerpflichtige innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Freiheit habe, keine oder möglichst wenige Steuern zu zahlen. Und er als Steuerberater habe die Aufgabe, den Mandanten dabei zu helfen.

    Das "Goldfinger-Modell" wurde nur zufällig entdeckt

    Für ihr „Goldfinger“-Modell hätten sich die Anwälte von ausländischen Top-Kanzleien beraten lassen. Fazit: Die ganze Anklage „Unsinn“, oder „Gehirndurchfall“, wie es die Angeklagten gegenüber dem Handelsblatt ausdrückten. Wie die 10. Strafkammer das bewertet, wird sich wohl frühestens in einem guten Jahr zeigen. 79 Verhandlungstage sind für „Goldfinger“ angesetzt.

    Doch schon jetzt gibt es eine dicke Überraschung: Nach Recherchen unserer Redaktion sind die Ermittler der Masche nur durch Zufall auf die Spur gekommen. Offenbar entdeckten die Ermittler während einer Durchsuchung 2012 bei einem großen Finanzdienstleister aus dem Raum Augsburg Dokumente, in denen sich ein Experte mit dem „Goldfinger“-Modell beschäftigte. Sie verfolgten diese Fährte jahrelang. Bis sie überzeugt waren, einem großen Steuerbetrug auf die Schliche gekommen zu sein. Pikantes Detail: Der Experte, der sich damals mit „Goldfinger“ beschäftigt hatte, und der jetzige Vorsitzende Richter im „Goldfinger“-Prozess, kennen sich ganz gut. Ihre Söhne spielen zusammen Fußball in der Jugend des FC

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