Der Schuldspruch lautete gegen beide auf Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Bedrohung, im Falle des jüngeren Angeklagten außerdem auf Nötigung. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft neun Jahre und gegen den Mittäter achteinhalb Jahre Haft gefordert.
Der Bruder hatte seine 17 Jahre alte Schwester und deren sechs Jahre älteren Freund stundenlang verprügelt und mit einem Messer bedroht, nachdem er aus einer angebrochenen Kondompackung in der Wohnung auf ein intimes Verhältnis der beiden geschlossen hatte. Er rief Landsleute an und sagte ihnen: "Wir müssen jemanden von der Erde abheben".
Der 23-Jährige zwang den Freund der Schwester in das Auto des Mittäters mit den Worten, jetzt werde er "die türkische Mentalität kennen lernen". Er wartete mit zwei weiteren Landsleuten in der Nähe, während der 27-Jährige dem Opfer eine Pistole in den Mund steckte und abdrückte, wobei sich jedoch kein Schuss löste. Das Gericht ging davon aus, dass der Bruder von dieser Aktion vorher nicht informiert war. Beide Opfer haben schwer wiegende psychische Folgen davon getragen. Sie wurden wegen Anfeindungen seitens der Familie der jungen Frau ins Zeugenschutzprogramm aufgenommen, aus dem selben Grund verhandelte das Gericht gegen die Angeklagten seit April unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen. Der 23-Jährige ist wegen Beihilfe zum Mord vorbestraft. Seine jetzt 46 Jahre alte Mutter hatte 1998 seinen Vater umbringen lassen und ihren damals erst 15-jährigen Sohn in das Verbrechen verwickelt.
Beim Strafmaß in dem Prozess um die Gewalttaten an Schwester und künftigem Schwager berücksichtigte das Gericht, dass die Angeklagten sich im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs zur Zahlung vierstelliger Beträge an beide Opfer verpflichtet haben. Auch hätten beide die Verantwortung für ihre Taten übernommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.