Die Angst, pflegebedürftig zu werden, ist groß – und sie scheint berechtigt zu sein, wenn man hört, was der Sozialverband VdK Bayern auf einer Pressekonferenz am Dienstag berichtet. Rund 492.000 Menschen im Freistaat sind demnach pflegebedürftig. Zwei Drittel von ihnen werden von Angehörigen daheim versorgt. Deren Lage ist nach Einschätzung des früheren Patienten- und Pflegebeauftragten der bayerischen Staatsregierung und jetzigen stellvertretenden VdK-Landesvorsitzenden Hermann Imhof oft von Ängsten, Verzweiflung, ja Hoffnungslosigkeit geprägt. Es herrsche eine wachsende Not in der häuslichen Pflege, die von der Politik zu wenig beachtet werde.
Die Politik sieht laut VdK nur die Heime und Kliniken
So fordere Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zu Recht eine „Revolution in der Pflege“. Doch er habe nach Ansicht von Imhof dabei nur die Kliniken und Pflegeheime im Blick. Auch für die häusliche Pflege, die das Gros der Pflege ausmacht, müsse es eine „Revolution“ geben.
Zumal die Pandemie die Lage noch verschärft hat, was eine aktuelle VdK-Umfrage belege: Demnach mussten 35 Prozent der Pflegebedürftigen in Bayern während der Pandemie auf ihre üblichen Unterstützungsangebote verzichten. 41 Prozent der Pflegebedürftigen und 45 Prozent der pflegenden Angehörigen fühlten sich im Vergleich zur Zeit davor sehr stark belastet. Vor allem psychische Belastungen gaben die Menschen an, aber auch eine große Angst vor Ansteckung. Allein gelassen und teils verzweifelt fühlten sich laut Studie 22 Prozent der Pflegepersonen und 33 Prozent der Pflegebedürftigen.
Doch die Isolation von alten Menschen sei während der Pandemie ausschließlich für Pflegebedürftige im Heim wahrgenommen worden. „Dabei litt auch jede dritte Person zu Hause unter Einsamkeit“, betont die VdK-Bereichsleiterin Yvonne Knobloch. Daher steht für die VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher fest: „Es herrscht Alarmstufe Rot.“ So gebe es schon seit 2017 keine Anhebung der Pflegeleistungen mehr, um wenigstens die Inflation auszugleichen – obwohl dies versprochen worden sei. Die Pflegereform, die das Bundesgesundheitsministerium im Sommer noch auf den Weg gebracht habe, habe „einzig und allein die stationäre Pflege im Blick“. Diese sei zwar sehr wichtig, hebt Mascher hervor, doch dürfe die häusliche Pflege nicht einfach vergessen werden.
Eine Klage wird vorbereitet
Der VdK werde gegen die „offenkundige Benachteiligung von ambulant versorgten Menschen durch die letzte Pflegereform juristisch vorgehen“, kündigt Mascher an. Es werde gerade eine Klage wegen der ausgebliebenen Anpassung des Pflegegeldes vorbereitet. Wenn nötig, werde der VdK bis vors Verfassungsgericht gehen. Das werde dann die neue Bundesregierung beschäftigen.
Generell müsse die gesellschaftliche Leistung der Familienpflege nach Ansicht von Mascher besser anerkannt werden: Analog zur Mütterrente müsse es einen vollen Rentenpunkt pro Pflegejahr für pflegende Angehörige geben, um der Gefahr von Altersarmut entgegenzuwirken. „So wie es jetzt schon eine Mütterrente gibt, die Kindererziehung für die Rente honoriert, muss es künftig eine Pflegerente geben.“ Zudem müsse ein Anspruch auf einen Tages-und Nachtpflegeplatz für Pflegebedürftige gesetzlich verankert werden. Und ein Rückkehrrecht an den Arbeitsplatz nach einer Pflegezeit müsse garantiert sein.