Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Gesundheit: Rauchverbot jetzt auch auf bayerischen Seen

Gesundheit

Rauchverbot jetzt auch auf bayerischen Seen

    • |
    Seit Ostermontag fahren wieder Schiffe auf den bayerischen Seen. Zeitgleich mit dem Saisonstart gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot auf allen Schiffen - auch unter freiem Himmel.
    Seit Ostermontag fahren wieder Schiffe auf den bayerischen Seen. Zeitgleich mit dem Saisonstart gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot auf allen Schiffen - auch unter freiem Himmel. Foto: Matthias Schrader, dpa

    Seit Ostermontag ist die Saison der bayerischen Seenschifffahrt eröffnet. Und mit diesem Saisonstart ist auch die bedeutendste Neuregelung für 2012 inkraft getreten: Ab sofort darf auf den Schiffen, die auf  dem Ammersee, Starnberger See und Tegernsee unterwegs sind, nicht mehr geraucht werden. Weder innen noch außen auf Deck. Damit gilt in Bayern zum ersten Mal ein umfassendes Freiluft-Rauchverbot. Auf den

    Rauchverbot aus Rücksicht auf spielende Kinder

    Begründet wird das Rauchverbot vonseiten des Finanzministeriums damit, dass viele Familien mit Kindern die Linienfahrten auf den bayerischen Seen nutzen. Auf den Freidecks der Schiffen habe man hierzu eigens extra größere Kinderspielbereiche eingerichtet. Auch aus Rücksicht auf die dort spielenden Kinder gilt ab dieser Saison das Rauchverbot, so das Ministerium auf Anfrage von Augsburger Allgemeine Online.

    Auf den vier Seen, die von der Bayerischen Seenschifffahrt bedient werden, sind insgesamt 15 Schiffe betroffen. Da die Schiffe, die auf dem Königssee fahren, ausschließlich über geschlossene Räume verfügen, ergibt sich hier keine Änderung. Hier darf ohnehin nicht geraucht werden.

    Was in Flugzeugen gilt, soll auch auf Schiffen gelten

    Mit der Entscheidung für ein vollständiges Freiluft-Rauchverbot auf den Schiffen wolle man einen Gleichklang mit dem Rauchverbot in anderen Verkehrsmitteln wie Flugzeugen oder Zügen herstellen, so das Ministerium.

    Das Rauchverbot in Bayern

    In Bayern gilt das strengste Rauchverbot Deutschlands. Hier die wichtigsten Zahlen und Fakten.

    Die Neuregelung gilt seit 1. August 2010. Sie besagt, dass in Bayern in Lokalen ausnahmslos nicht mehr geraucht werden darf. Die zuvor bestehenden Ausnahmen etwa für Bierzelte und kleine Einraumgaststätten wurden dabei ebenso gestrichen wie die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher einzurichten.

    Das Rauchverbot hatten sich die Bayern selbst gegeben - durch einen Volksentscheid. Nach jahrelangem Hin und Her der CSU-geführten Staatsregierung stimmten bei dem Entscheid 61 Prozent der Wähler für das strikte Verbot.

    Bei Verstößen gegen das Rauchverbot können Bußgelder von 5 bis 1000 Euro fällig werden. Wenn ein Wirt sich nicht ans Gesetz hält, kann er seine Konzession verlieren.

    Nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft, die einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte ausschließlich nutzt und bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, greift das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten nicht.

    Das bayerische Rauchverbot gilt auch für spezielle Wasserpfeifen-Bars. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss klar.

    Auch durch Gründung sogenannter Raucherclubs kann das Rauchverbot nicht umgangen werden, betont das bayerische Gesundheitsministerium. Raucherclubs hätten eine "offene Mitgliederstruktur, das heißt ein Wechsel der Mitglieder ist jederzeit möglich". Deshalb seien Raucherclubs keine geschlossene Gesellschaft.

    Seit April 2012 darf auch auf den Schiffen, die auf Königssee, Ammersee, Starnberger See und Tegernsee unterwegs sind, nicht mehr geraucht werden.

    Die Schiffe auf dem Chiemsee und auf dem Bodensee sind nicht vom Rauchverbot betroffen, denn sie werden nicht von der Bayerischen Seenschifffahrt betrieben.

    Wirtschaftliche Einbußen erwartet das Finanzministerium durch das Rauchverbot nicht. "Wir verzeichnen seit Jahren gute Ergebnisse und das wird auch so bleiben", ist man sich in Söders Ministerium sicher.

    Auf den Schiffen weisen Schilder auf das Verbot hin. Wer es missachtet, dem droht allerdings schlimmstenfalls eine Ermahnung. "Es wird keiner Kiel gehölt", teilt Ministeriums-Sprecher Thomas Neumann mit und spielt damit auf eine strenge Strafe unter Seeleuten an. "Wir appellieren aber an die Vernunft unserer Passagiere", so der Sprecher.

    Wie bei nahezu jedem Verbot gibt es auch beim Schiffs-Rauchverbot eine Ausnahme: Bei privaten Charterfahrten darf gequalmt werden. Und die Schiffe auf dem Chiemsee und auf dem Bodensee sind nicht von den neuen Anti-Raucher-Regeln betroffen, denn sie werden nicht von der Bayerischen Seenschifffahrt betrieben.

    Gaststättenverband hofft auf keine weitere Verschärfung

    Der Bayerische Hotel- und Gatstättenverband hofft, dass es bei dem Rauchverbot auf den See-Schiffen zunächst bleiben wird und es keine weiteren Freiluft-Rauchverbote geben wird. Vor allem in Biergärten und Cafés soll weiterhin das Rauchen möglich sein, wünscht sich  Sprecher Frank-Ulrich John stellvertretend für die Wirte. "Wir haben in Bayern das mit Abstand schärfste Raucherschutzgesetz in Deutschland", gibt er zu bedenken. "Damit muss es jetzt gut sein", sagt John. Denn "Irgendwann muss mal Schluss sein", fordert der Sprecher. Wirte, die ihr Geschäft hauptsächlich mit Getränken machen, haben in den Jahren seit Inkrafttreten des Rauchverbots ohnehin bereits deutliche Einbußen gemacht, so John. Ein Freiluft-Rauchverbot für Biergärten oder Straßencafés würde die Situation der Gastronomen deutlich verschärfen, befürchtet John.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden