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Gesundheit: Masern: Nach 1970 Geborene sollten Impfung überprüfen

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Masern: Nach 1970 Geborene sollten Impfung überprüfen

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    Weltweit gelten schwere Masernverläufe als eine der häufigsten Todesursachen bei Kleinkindern. Auch in Deutschland treten trotz guter Impfmöglichkeiten jährlich hunderte Masernfälle auf. (Bild: dpa)
    Weltweit gelten schwere Masernverläufe als eine der häufigsten Todesursachen bei Kleinkindern. Auch in Deutschland treten trotz guter Impfmöglichkeiten jährlich hunderte Masernfälle auf. (Bild: dpa)

    In den ersten Monaten des Jahres 2011 sind in Bayern rund 180 Menschen an den Masern erkrankt, berichtete das Landesamt. Im Jahr 2010 waren es insgesamt 219. Angesichts der gestiegenen Zahl an Maserninfektionen und einem Todesfall in Bayern rief das Landesamt zur Schutzimpfung auf. "Masern dürfen nicht als harmlose Kinderkrankheit abgetan werden", sagte LGL-Präsident Andreas Zapf in München.

    Impfen ist laut Zapf der wirksamste Schutz gegen die Erkrankung: "Eltern sollten ihre Kinder vor Masern mit einer Impfung schützen und auch die für einen vollständigen Impfschutz erforderliche zweite Impfung sicherstellen." Der LGL-Präsident warnte: "Die Annahme, dass durchgemachte Infektionen das Immunsystem trainieren würden, ist falsch." Die Krankheit sei sehr belastend und berge große Risiken.

    Symptome der Masern

    Symptome der Masern sind Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten. Das Immunsystem ist dann meist etwa sechs Wochen lang sehr geschwächt. Deshalb sei das Risiko, sich weitere Erkrankungen wie eine Lungenentzündung zuzuziehen, extrem hoch. Eine gefährliche Komplikation bei Masern ist eine Gehirnentzündung.

    Allen nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung empfiehlt die Behörde, sich erneut impfen gegen die Masern zu lassen.

    Impfung schon ab dem 11. Lebensmonat empfohlen

    Die Impfung, die in der Regel in Kombination mit einer Impfung gegen Mumps und Röteln gegeben wird, wird ab dem 11. Lebensmonat von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung verabreicht werden, am besten vor Vollendung des zweiten Lebensjahrs. Durch eine zweite Impfung soll ein Impfschutz auch bei denen erreicht werden, die nach der ersten Impfung noch keinen Antikörperschutz gegen das Masernvirus entwickelt haben.

    Ganz unumstritten ist die Masern-Impfung freilich nicht. Kritiker halten sie für nicht angebracht, weil sie keinen hundertprozentigen Schutz biete.  AZ/dapd

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