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Gesundheit: Bayern will Abzocker-Ärzte bestrafen

Gesundheit

Bayern will Abzocker-Ärzte bestrafen

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    Bislang gehen schwarze Schafe unter den Ärzten aber wegen einer seit Jahren kritisierten Gesetzeslücke oft straffrei aus.
    Bislang gehen schwarze Schafe unter den Ärzten aber wegen einer seit Jahren kritisierten Gesetzeslücke oft straffrei aus. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Im deutschen Gesundheitswesen entsteht Experten zufolge durch an Bestechung grenzende Prämien für Mediziner, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen jährlich ein Milliardenschaden. Laut dem Europäischen Netzwerk gegen Betrug und Korruption im

    Bislang gehen schwarze Schafe unter den Ärzten aber wegen einer seit Jahren kritisierten Gesetzeslücke oft straffrei aus. Das will die Bayerische Staatsregierung nun ändern. CSU-Justizminister Winfried Bausback legte in der Welt am Sonntag einen konkreten Vorschlag für einen neuen Straftatbestand vor, mit dem Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden sollen.

    „Es geht dabei nicht um eine politische Skandalisierung oder darum, eine Branche unter Generalverdacht zu stellen“, betonte der CSU-Politiker. Die ganz große Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt leiste einen großen Einsatz für das Wohl der Patienten und sei unempfänglich gegenüber Versuchen der Korruption. „Es geht darum, eine Gesetzeslücke zu schließen“, betonte Bausback.

    Verfahren verlaufen oft ergebnislos

    Seit Jahren verlaufen viele Verfahren gegen Ärzte bei Staatsanwaltschaften ergebnislos. Etwa, wenn Pharmafirmen Mediziner zu Kongressen eingeladen hatten, die in Wahrheit den Charakter von Luxusurlaubsreisen hatten, etwa in Golfresorts oder Wintersportorte samt Hundeschlittensafari. Auch zahlten

    In einem derartigen Fall kam es vor zwei Jahren zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs: Eine Pharmareferentin hatte Kassenärzten Schecks über einen Gesamtbetrag von rund 18.000 Euro übergeben, als Prämie dafür, dass die Mediziner Arzneimittel ihres Unternehmens verschrieben. Die BGH-Richter schrieben in ihrem Urteil zwar eindeutig von „Korruption“, sprachen aber sowohl die Ärzte als auch die Pharmamitarbeiterin in letzter Instanz frei.

    Der Grund war die Definition des Bestechungsparagrafen: Demnach ist nur die Bestechung von Amtsträgern, Angestellten oder Beauftragten strafbar, all dies seien freiberuflich tätige Kassenärzte aber nicht. Allerdings wiesen die Richter klar der Politik die Verantwortung für die lang bekannte Gesetzeslücke zu. „Darüber zu befinden, ob die Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist“, schrieben die Richter, „ist Aufgabe des Gesetzgebers.“

    CSU-Minister Bausback will nun mit seinem Gesetzesvorschlag die Pläne der Bundesregierung beschleunigen, die Rechtslücke noch vor der nächsten Bundestagswahl zu schließen.

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