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Ehe: Geschiedener Mann verzweifelt an seiner Kirche: "Seelisch vergewaltigt"

Ehe

Geschiedener Mann verzweifelt an seiner Kirche: "Seelisch vergewaltigt"

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    Hier ist noch alles rosarot. Aber kommt es zur Scheidung und zu einer neuen Hochzeit, lebt man laut katholischer Kirche im Zustand der Sünde.
    Hier ist noch alles rosarot. Aber kommt es zur Scheidung und zu einer neuen Hochzeit, lebt man laut katholischer Kirche im Zustand der Sünde. Foto: Blickwinkel, imago (Symbolbild)

    Dies ist die Geschichte eines Mannes, der trotz allem noch an Gott glaubt. Gelegentlich geht er sogar in die Kirche, um zu beten. Mit der Institution Kirche hat er dagegen abgeschlossen. Er lernte sie von ihrer unbarmherzigen Seite kennen. Er sagt: „Die Kirche hat mich seelisch vergewaltigt.“

    Dennoch arbeitet er nach wie vor in einer Einrichtung der katholischen Kirche. Und nach wie vor hat er Angst, seinen Job zu verlieren. Die Angst begleitet ihn seit Jahren. Deshalb will er auch nicht seinen Namen in der Zeitung lesen; nicht, wo er wohnt; nicht, wo er arbeitet. Der Mann ist Vater, muss Kredite zurückzahlen. Er wurde zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Mann will Menschen darauf aufmerksam machen, worauf sie sich bei einem kirchlichen Gerichtsverfahren einlassen. Er ist einer der wenigen, die über ihre Erlebnisse mit den Richtern Gottes sprechen.

    Richter Gottes. So hieß vor zwei Jahren eine TV-Doku der Journalistin Eva Müller über die „geheimen Prozesse der Kirche“. Anfang 2016 erschien ihr gleichnamiges Buch. Ihr gelang erstmals ein tieferer Einblick in die verschlossene Welt deutscher Kirchengerichte.

    Mann empfindet Verfahren vor Kirchengericht wie eine "Inquisition"

    Eine Parallelwelt, sagt der Mann und erzählt stundenlang von seinem sogenannten Ehenichtigkeitsverfahren. Angestellte der katholischen Kirche sehen darin oft die einzige Chance, ihren Job behalten zu können – wenn sie sich scheiden lassen und eine neue Partnerin heiraten wollen. Auch der Mann entschließt sich damals zu diesem Weg. Er denkt, sein

    Wiederverheiratete Geschiedene leben nach Auffassung der Kirche im Zustand schwerer Sünde. Denn was Gott verbunden habe, dürfe der Mensch nicht trennen. Bis zum Sommer 2015 sah die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ für Mitarbeiter der katholischen Kirche in einer „nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe“ einen generellen Kündigungsgrund. Schon eine neue sexuelle Beziehung nach einer Scheidung konnte eine Entlassung zur Folge haben. Mit der Neufassung wurde dies etwas gelockert.

    Kirchenangestellte, die ihr Leben gemäß der katholischen Glaubens- und Sittenlehre zu gestalten haben, blieb und bleibt mitunter nur eine Annullierung der kirchlich geschlossenen ersten Ehe: Sie hat dann aus Kirchensicht nicht stattgefunden.

    Den Mann, der sich als gläubigen Katholiken bezeichnet, stürzt das in eine der schwierigsten Phasen seines Lebens. Es bedeutet für ihn: zu lügen. Mehr als ein Jahr lang überlegt er, ob er seine Geschichte einem Journalisten anvertrauen soll. Immer wieder gibt es Telefonate. Vor ein paar Monaten sagt er, er wolle nicht, dass die Zeitung über seinen Fall berichtet. Überraschend ändert er seine Meinung. Zeigt seine Akten, seinen Schriftverkehr. Es kostet ihn große Überwindung, mit einem Fremden über seine gescheiterte Ehe zu reden.

    Wie damals, als er sich einem Diözesanrichter, einem Geistlichen, öffnen muss. Er erinnert sich an das „abgeriegelte Gebäude“, den kargen Vernehmungsraum mit dem „großen Kreuz an der Wand“. Er fühlt sich wie ein Verbrecher. Sein Gegenüber beschreibt er als kontrolliert, starre Gesichtszüge. Er muss auf die Bibel schwören, die Wahrheit zu sagen, und detailliert schildern, warum seine Ehe zerbrach. Seine Vernehmung dauert Stunden und wird protokolliert.

    Der Mann muss den Richter überzeugen, das merkt er schnell. Er hat das Gefühl, sagen zu müssen, was der Richter vermutlich hören möchte: Dass seine Ehe bereits am Tag der kirchlichen Eheschließung zum Scheitern verurteilt war. „Dabei kann ich nun wirklich nicht behaupten, dass ich am Tag der Eheschließung gedacht hätte: Das hält eh nicht! Aber das musste ich vor dem Kirchengericht erklären. Also habe ich teils gelogen, habe übertrieben.“ Er macht seine Ex-Frau schlecht, um seine Existenz zu retten. „Eine Kündigung war keine Alternative“, sagt der Mann.

    Der kirchliche Richter arbeitet einen Fragenkatalog ab. „Ich wurde zugeballert mit Fragen“, sagt der Mann. In einem Musterfall, der „Ehesache Himmel-Heilig“, des Bischöflichen Offizialats Rottenburg werden 26 Fragen aufgeführt. Eine lautet: „Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass sich (Ihre Partnerin, die Red.) schon vor und bei der Heirat dazu entschlossen hat, sich unter Umständen von Ihnen wieder scheiden zu lassen?“

    Der Mann sagt: „Ich musste die Hosen herunterlassen.“ Er hat von einer anderen Vernehmung erfahren, in der der Richter gefragt habe: Wie war’s im Bett? Was genau geschah im Bett? Ganz so weit unter die Gürtellinie reichten die Fragen bei ihm nicht, sagt er.

    Nach der Scheidung führt der Mann ein Doppelleben

    Der Mann hat eine geradezu typische katholische Kindheit und Jugendzeit. Der Religionsunterricht begeistert ihn. Im liberalen Pfarrer seiner Gemeinde sieht er eine Idolfigur. Weil er völlig anders ist als die Pfarrer in den Nachbarorten, die mit dem Rücken zu den Gottesdienstbesuchern die Messe auf Lateinisch zelebrieren. Bei den Gottesdiensten „seines“ Pfarrers spielen Jugendliche Gitarre, es wird geklatscht, gelacht. Dass er später von einem Geistlichen erfährt, der Kinder begrapscht haben soll, lässt ihn nicht prinzipiell an der Institution Kirche zweifeln. Zu weit weg ist das von seiner Welt.

    Risse bekommt sein Bild von der Institution Kirche durch Bekanntschaften mit Theologiestudenten. Wie sie möchte er christliche Werte vermitteln, an manche der Studenten kommt er aber nicht heran. Er erlebt sie als „komische Gestalten mit gebrochenen Lebensläufen“, als Bewohner einer Parallelwelt. Gerade diejenigen Studenten, die Priester werden wollen, erscheinen ihm bisweilen besonders verklemmt und erzkonservativ. Das Wort „Gehirnwäsche“ setzt sich in seinem Kopf fest.

    Jahre danach heiratet er seine Freundin kirchlich. Es gehört für beide einfach dazu. Sie werden Eltern. Doch der Alltagsstress belastet ihre Ehe, sie ist allmählich „marode“ geworden, sagt er. Die Beziehung geht nach mehreren Jahren auseinander. Scheidung. Der Mann verliebt sich neu.

    Für ihn beginnt eine Zeit des Versteckspiels. Sein Arbeitgeber, die Kirche, darf nicht wissen, dass er mit einer neuen Frau zusammenlebt. Dass sein Lebenswandel eben nicht so vorbildlich ist, wie es von ihm verlangt wird. Der Name seiner Partnerin findet sich nicht auf dem Klingelschild, offiziell darf es sie nicht geben.

    Der Mann hat nun ein Doppelleben. Jeden Tag fürchtet er aufzufliegen. Was ist, wenn er mit seiner Partnerin gesehen wird? Was ist, wenn jemand an seiner Arbeitsstelle ihn nicht leiden kann und von seinem Privatleben erfährt? Der Mann muss damit rechnen, denunziert zu werden. „Das Risiko war groß“, erinnert er sich. „Ich fühlte mich erpressbar.“ Da sind seine Vaterpflichten; die Partnerin, mit der er keine „normale“ Beziehung führt; die Angst vor dem Jobverlust. Schließlich vertraut er sich seinen engsten Kollegen an. Sie haben „kein Problem damit“, sagen sie. Doch: Kann er ihnen tatsächlich vertrauen? Das Risiko steigt.

    Eine Weile hält er das aus. Dann will er es mit einem Ehenichtigkeitsverfahren versuchen. Als Angestellter der katholischen Kirche hat er davon gehört. Seine Ex-Frau hat Vorbehalte. Hatten sie sich nicht geliebt, geheiratet, waren Mutter und Vater geworden? „Das alles soll für null und nichtig erklärt werden?“, fragt sie ihn. Es sei nur ein kirchenrechtlicher Akt, antwortet er. Er glaubt das wirklich. Sie stimmt zu. Seine Partnerin hält zu ihm.

    Der Mann wird gemäß Canon 1674, Paragraf 1, Nummer 1 des Codex Iuris

    Dann liegt der Urteil in seinem Briefkasten

    Zur Kritik Betroffener, die ihr Ehenichtigkeitsverfahren als verstörend erlebten, als zu starken Eingriff in ihr Privat- und Intimleben, will Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, nichts sagen. „Da die Verfahren Bistumssache sind, kann die Bischofskonferenz das nicht kommentieren.“

    Stefan Ihli antwortet umso ausführlicher. Er leitet die Geschäftsstelle des Kirchlichen Arbeitsgerichtes Rottenburg und hat den „Musterfall Himmel-Heilig“ einst miterstellt. Die Fragen seien „naturgemäß intim“, sagt er. „Es geht ja grundsätzlich um die Frage, ob eine Ehe gültig zustande kam.“ Sie sei ungültig geschlossen worden, wenn etwa ein Partner es grundsätzlich verweigere, Vater oder Mutter zu werden. Und dies lege eben die Frage nahe, ob man Verhütung betrieben habe.

    Ihli sagt, er kenne negative Reaktionen Betroffener; häufig seien es auch positive. Zum Beispiel, dass das Verfahren „eine gute Gelegenheit war, die eigene Beziehung nochmals aufzuarbeiten“. Ihli kennt Eva Müllers Film „Richter Gottes“. Sie habe „Extremfälle und nicht den Durchschnitt geschildert“.

    Der Mann, der seine Geschichte jetzt öffentlich macht, wählt als „Klagegrund“: „Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe“. Das heißt: Er hat bei der kirchlichen Eheschließung, so formuliert es der Codex Iuris Canonici, „eine Wesenseigenschaft der Ehe“ ausgeschlossen, nämlich ihre „Unauflöslichkeit“. Er zweifelte demnach also vor und während der Trauung massiv daran, dass er für immer bei seiner Frau bleiben würde – „bis dass der Tod euch scheidet“. Sein Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit und fast ausschließlich auf dem Papier statt.

    Auch eine Verwandte des Mannes wird als Zeugin vernommen. Die Verfahrensdauer kommt ihm wie eine Ewigkeit vor. „Ich war mit den Nerven am Ende. Ich konnte einfach nicht mehr“, sagt er. Was ihn noch heute aufregt, ist eine Frage an seine Verwandte in ihrer Vernehmung. Sie soll erklären, was seine Ex-Frau am Hochzeitstag gedacht habe. „Gedacht! Das ist doch absurd! Daraus kann man doch nicht ernsthaft irgendeine Tatsache ableiten!“ Dass er die Verwandte um Hilfe bitten muss, empfindet er als beschämend. Für sie und ihn.

    Angst, Verzweiflung, Empörung, Rachegedanken und Ungewissheit bestimmen sein Leben, denn das Kirchengericht scheint ihm nicht zu glauben. Fordert genauere Auskünfte. Er fühlt sich dem Kirchengericht, Konsistorium oder Offizialat genannt, ausgeliefert. „Es ist gottgleich.“

    Eines Tages will der Mann nicht mehr – dass das Verfahren weiterhin seine neue Partnerin, ihn und ihre Liebesbeziehung belastet. Sie beschließen, standesamtlich zu heiraten. „Soll die Kirche machen, was sie will.“

    Dann liegt das Urteil in seinem Briefkasten: Seine erste Ehe sei nicht gültig zustandegekommen. Annulliert. Die Urteilsbegründung ist das intime Protokoll des Scheiterns seiner Ehe und damit eines Teils seines Lebens. Er hat sie bis heute nicht vollständig gelesen, sagt der Mann. Er blickt auf den Papierstapel vor sich. „Ich möchte nicht, dass meine Familie das jemals sieht“, sagt er. „Sie bekommt sonst ein falsches Bild von mir.“

    Auf dem Klingelschild steht sein Name – und der seiner Partnerin. Sie ist inzwischen seine Ehefrau.

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