Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber gegen ein Urteil des Augsburger Landgerichts verworfen. Dies teilte Dr. Andreas Dobler, Pressesprecher des Gerichts, mit.
Schreiber, 81, war im November 2013 wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Prozess war bereits eine Neuauflage, da der Lobbyist aus Kaufering (Landkreis Landsberg) mit einer ersten Revision Erfolg hatte.
Der BGH sieht keine Rechtsfehler zulasten Schreibers
Mit der Entscheidung der obersten Richter in Karlsruhe steht nun rechtskräftig fest, dass Schreiber in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1988 bis 1993 Provisionseinnahmen verschwiegen und dadurch Einkommensteuer von mehr als 19 Millionen D-Mark hinterzogen hat. In der Strafzumessung sah der BGH keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Die höchsten Richter haben sich auch mit der Frage befasst, ob die Vorsitzende Richterin Frauke Linschmann befangen gewesen sei, wie es Schreibers Verteidiger gerügt hatten. Hintergrund: Schreiber war zeitweise so krank, dass ihm Verhandlungsunfähigkeit attestiert wurde.
Richterin Linschmann hatte daher einen Sachverständigen bestellt, der während des Prozesses laufend Schreibers Gesundheitszustand überwachte. Die Richterin beauftragte einmal sogar den Arzt, Schreibers Erbrochenes zu untersuchen, um eine Erkrankung zu objektivieren. Schreiber und seine Anwälte hatten das als Zumutung bezeichnet und Linschmann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der 81-Jähriges hatte sein Erbrochenes fast den ganzen Tag lang aufbewahren müssen.
Das Schreiber-Verfahren läuft seit fast 20 Jahren
Das Oberlandesgericht München hatte das Vorgehen der Vorsitzenden Richterin als nicht sachgerecht moniert. Die Karlsruher Richter sehen das anders.
Ganz gelaufen ist das Schreiber-Verfahren, das die Augsburger Justiz seit bald 20 Jahren beschäftigt, allerdings immer noch nicht. Offen ist noch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob die Korruptionsvorwürfe gegen Schreiber verjährt sind. Laut Anklage soll der Waffenlobbyist den früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls bestochen haben.
Doch das Gericht hatte die Vorwürfe als verjährt angesehen. Die Staatsanwaltschaft war anderer Ansicht und hatte selbst ebenfalls Revision eingelegt. Der BGH wird sich am 3. September in einer mündlichen Verhandlung mit diesem Thema befassen.