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Gericht verbietet Mega-Mast

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Gericht verbietet Mega-Mast

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    Eine der größten Geflügelmastfirmen in Bayern darf nach einem Gerichtsurteil nicht in Betrieb gehen. Das Verwaltungsgericht München entschied am Freitagnachmittag, dass die Mastanlage in Wolnzach im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm nicht als landwirtschaftlicher Betrieb zu werten ist. „Nur als solcher wäre die Anlage unter baurechtlichen Gesichtspunkten im Außenbereich zulässig“, teilte das Gericht mit.

    Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hatte gegen den Freistaat geklagt, der die Anlage – durch das Landratsamt Pfaffenhofen als staatliche Behörde – in dem Ortsteil Eschelbach genehmigt hatte. Ein Landwirt, der zuvor einen Stall mit 40000 Hähnchenmastplätzen hatte, wollte eine neue Anlage mit rund 145000 Mastplätzen bauen. Das sorgte für Proteste. Die Gegner der Anlage fürchteten deutlich mehr Verkehr und Lärm, außerdem Gestank und Umweltverschmutzungen. Das Gericht befasste sich allerdings nicht mit der Geruchsbelästigung und möglichen Umweltfolgen, sondern nur damit, ob die Anlage noch als landwirtschaftlicher Betrieb gelten kann. Dazu müsste der Bauer über einen Zeitraum von etwa 30 Jahren so viel landwirtschaftliche Fläche haben, dass er die Hälfte des Futters selbst erzeugen kann. Bei jährlich fast 1,1 Millionen Masthähnchen verneinte das Gericht dies: „Die erforderliche landwirtschaftliche Fläche konnten die Betreiber nicht nachweisen.“ (dpa)

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