Die Filmaufnahmen des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk ermöglichten, dass das Jugendamt im September vergangenen Jahres der Sekte „Zwölf Stämme“ wegen Prügelvorwürfen die Kinder wegnehmen konnte. Kuhnigk hatte Züchtigungen dokumentiert. Jetzt hat er Ärger mit der Justiz.
Verfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Gegen den Journalisten läuft wegen der heimlichen Aufnahmen ein Ermittlungsverfahren wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Dies bestätigte der Pressesprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai. Ursprung des Verfahrens ist eine Anzeige gegen den Reporter, die aber laut Nickolai „nicht aus den Reihen der Zwölf Stämme“ stamme. Heimliche Film- und Tonaufnahmen sind verboten und nach Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu ahnden. Das Verfahren ist laut Staatsanwaltschaft „weit fortgeschritten“.
Reporter wusste von den Gefahren
Reporter Kuhnigk, ein Profi auf dem Gebiet der Undercover-Recherche, wusste nach eigenen Angaben, dass ihm ein Verfahren drohen kann. „Ich habe das aber in Kauf genommen“, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Ihm sei es um das Wohl der Kinder gegangen.
Kuhnigk hatte sich im Sommer 2013 zwei Wochen lang bei der Sekte in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) eingeschleust und Züchtigungen der Kinder mittels Ruten dokumentiert. Das Filmmaterial übergab er den Behörden. Kuhnigk sagt: „Ohne meine Aufnahmen hätte das Jugendamt nicht aktiv werden können. Ich sehe jegliche moralische Rechtfertigung auf meiner Seite.“