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Raubkunst in BR-Sendung: Geklautes Gemälde taucht nach 64 Jahren im TV auf

Raubkunst in BR-Sendung

Geklautes Gemälde taucht nach 64 Jahren im TV auf

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    "Die Bergpredigt (Paulus in Lystria)" des Malers Frans Francken d.J.
    "Die Bergpredigt (Paulus in Lystria)" des Malers Frans Francken d.J.

    München (dpa) - Ein Raubkunstgemälde im Schätzwert von 100.000 Euro ist zufällig im Bayerischen Fernsehen aufgetaucht - jetzt sucht das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) den gegenwärtigen Besitzer.

    Wie die Beamten am Mittwoch in München berichteten, wurde das Gemälde des Künstlers Frans Francken d.J. mit dem Titel "Die Bergpredigt (Paulus in Lystria)" bereits am 15. November 2008 in der Sendung Kunst & Krempel des Bayerischen Rundfunks (BR) Experten zur Beurteilung vorgelegt. Diese bestätigten die Echtheit und den großen Wert des Objekts, denn der flämische Maler Frans Francken d.J. gehörte einer der wichtigsten Malerdynastien des 17. Jahrhunderts an. Erst im April meldete sich ein Münchner Zuschauer und teilte dem LKA mit, dass es sich seiner Meinung nach um Raubkunst handeln dürfte.

    Wie die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen ergaben, wurde das 33 mal 79,5 Zentimeter große Werk vermutlich gegen Ende des Zweiten Weltkriegs aus dem sogenannten Führerbau am Münchner Königsplatz entwendet. Das Gemälde sei damals vermutlich zur Ausstattung eines neuen Linzer Museums vorgesehen gewesen und konnte vor dem Einmarsch der US-Truppen nicht rechtzeitig in ein Sicherheitsdepot gebracht werden, fand die LKA-Fachdienststelle für Kunstdiebstahl heraus. Seit April 1945 galt das Bild als verschollen.

    Die Polizei sucht nun den gegenwärtigen Besitzer und hat dafür die Öffentlichkeit um Hinweise gebeten. Alle Versuche seitens des LKA und der Staatsanwaltschaft München I, beim BR Informationen darüber zu erhalten, seien gescheitert. Der Sender habe die Person nicht nennen wollen, die das Bild damals den Schätzern vorgelegt hatte. BR- Sprecher Rudi Küffner verwies auf dpa-Anfrage auf das journalistische Zeugnisverweigerungsrecht. Mitwirkende solcher Sendungen seien auch aus übergeordneten presserechtlichen Gründen zu schützen, vor allem dann, wenn es - wie in diesem Fall - noch nicht einmal ein strafrechtliches Verfahren gebe.

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