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Geiselnahme-Prozess: Revision gegen das Gerichtsurteil für die Rentner

Geiselnahme-Prozess

Revision gegen das Gerichtsurteil für die Rentner

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    Zwei der Angeklagten vor dem Landgericht Traunstein.
    Zwei der Angeklagten vor dem Landgericht Traunstein.

    Im spektakulären Geiselnahme-Prozess von Traunstein bleiben die Gerichtsakten offen. Die Staatsanwaltschaft will die Urteile gegen drei vermögende Rentner und deren Komplizen aus Oberbayern nicht akzeptieren.

    "Wir werden Revision in vollem Umfang einlegen", sagte Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger am Donnerstag. "Einer der Hauptgründe ist, dass drei der Angeklagten nicht wegen Geiselnahme verurteilt wurden", begründete Hammerdinger die Anrufung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe.

    Das Traunsteiner Landgericht hatte den Drahtzieher der Entführung am Dienstag zu sechs Jahren Haft wegen Geiselnahme und den Komplizen zu vier Jahren Gefängnis wegen Freiheitsberaubung verurteilt. Zwei Ehefrauen kamen mit Bewährungsstrafen davon. Für das Gericht ist es erwiesen, dass der 74 Jahre alte Haupttäter seinen Vermögensberater im Juni 2009 aus Speyer an den Chiemsee entführte und ihn im Keller seines Hauses tagelang gefangen hielt.

    Auf diese Weise wollte er in einer Art Selbstjustiz rund 2,4 Millionen Euro zurückholen, die der 57-Jährige in den USA für die Rentner-Ehepaare mit hohen Zinsen angelegt, jedoch nicht zurückbezahlt hatte. Das Opfer wurde von der Polizei befreit. Gegen einen ebenfalls angeklagten Arzt kann derzeit nicht verhandelt werden. Der 67-Jährige ist krank. Der 74-Jährige hatte vor Gericht eine Geiselnahme bestritten und lediglich von einer Einladung "für ein paar Tage Urlaub in Oberbayern" gesprochen. (dpa)

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