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Gastronomen unterschlugen Trinkgelder

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Gastronomen unterschlugen Trinkgelder

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    Zwei bekannte Augsburger Gastronomen sind am Dienstag vor dem Augsburger Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie Trinkgelder ihrer Mitarbeiter auf Firmenkonten einzahlen ließen. Es ging um 118 Fälle der veruntreuenden Unterschlagung in den Jahren 2014 und 2015 und um einen Gesamtbetrag von rund 6000 Euro. Bei den Gastronomen handelt es sich um zwei Brüder im Alter von 38 und 34 Jahren, die in Augsburg mehrere Restaurants betreiben. Beide räumten die verbliebenen Vorwürfe gegen sie ein, nachdem weite Teile der Anklage nach einer verfahrensvereinfachenden Absprache eingestellt worden waren.

    Hintergrund des Verfahrens war ein System der Trinkgeldverteilung in den Restaurants der Wirte: Bedienungen musst am Ende ihres Arbeitstages Teile ihres Trinkgeldes abgegeben, das offiziell an Mitarbeiter verteilt werden sollte, die keinen direkten Kundenkontakt haben, etwa in der Küche. Dort kam das Geld allerdings nicht an, stattdessen wurde es auf Firmenkonten verbucht, versteuert und eben nicht an das vorgesehene Personal ausgezahlt. Ein dritter Angeklagter, der ältere Bruder der beiden Gastronomen, wurde freigesprochen. Er und seine beiden Geschwister hatten sich 2014 geschäftlich voneinander getrennt. Auch der jetzt freigesprochene Bruder betreibt zwei Restaurants in Augsburg.

    Ursprünglich war in der Anklage von weit mehr als 1000 Fällen der veruntreuenden Unterschlagung sowie einem Gesamtbetrag von 40000 Euro die Rede gewesen. Doch im Prozess gab es durchaus Überraschungen. So räumte ein Mitarbeiter der beiden nun verurteilten Brüder ein, selber einen „Großteil“ des Trinkgeldes vereinnahmt zu haben, das er eigentlich unter anderem an das Personal in der Küche hätte verteilen müssen. Das Urteil gegen die beiden Gastronomen ist noch nicht rechtskräftig. (jaka)

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