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Füssen: Falsch geparkt: Warum das Gehalt eines Pfarrers gepfändet wird

Füssen

Falsch geparkt: Warum das Gehalt eines Pfarrers gepfändet wird

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    Ein Geistlicher aus Lechbruck am See hat sich über sein Knöllchen geärgert und weigert sich, den Strafzettel zu bezahlen. Symbolbild
    Ein Geistlicher aus Lechbruck am See hat sich über sein Knöllchen geärgert und weigert sich, den Strafzettel zu bezahlen. Symbolbild Foto: Stefan Sauer/dpa

    Sehr gewundert hat sich Ruhestandspfarrer Horst Drosihn aus Lechbruck am See, als ihm Anfang des Monats über 200 Euro auf dem Konto fehlten. „Mein Ruhegehalt wurde gepfändet“, stellte der evangelische Geistliche fest, der sich seit Mai 2014 weigert, einen Strafzettel der Stadt Füssen wegen Falschparkens zu bezahlen. Er beharrt noch immer darauf, dass an dem fraglichen Tag kein Halteverbotsschild vorhanden gewesen sei.

    "Ich fühle mich beklaut", sagt der Pfarrer

    Der Ruhestandspfarrer Horst Drosihn aus Lechbruck am See muss eine saftige Strafe wegen Falschparkens bezahlen.
    Der Ruhestandspfarrer Horst Drosihn aus Lechbruck am See muss eine saftige Strafe wegen Falschparkens bezahlen. Foto: Katharina Müller

    Durch Gerichtskosten und Mahngebühren sind die Forderungen auf 257 Euro gestiegen. „Ich fühle mich beklaut“, sagt Drosihn im Gespräch mit unserer Redaktion. Denn noch immer ist er von seiner Unschuld überzeugt: „Die Wahrheit bleibt die Wahrheit.“ Aus Sicht des 78-Jährigen wurde ein falsches Spiel gespielt. Anders könne er sich nicht erklären, warum er verurteilt wurde, obwohl seine Frau seine Version der Geschichte bezeugen konnte.

    Mit der Gehaltspfändung komme noch hinzu, dass man „seinen Ruf verliert“, beklagt Drosihns Ehefrau Ursula. Beiden sei es peinlich, dass jetzt auch der Arbeitgeber in die Angelegenheit hineingezogen wurde. „Und zwar ohne Vorwarnung“, sagt Drosihn. Er sei erst über die Pfändung informiert worden, als die Staatsanwaltschaft Kempten bereits Kontakt mit der Landeskirche aufgenommen hatte. „Das sieht das Gesetz so vor, damit die Pfändung gesichert ist“, sagt Bernhard Menzel von der Staatsanwaltschaft. Allerdings könne man im Nachhinein Einspruch gegen den Beschluss einlegen.

    Grundsätzlich sei Drosihn jedoch bewusst gewesen, dass das Geld irgendwann eingetrieben werde. Freiwillig hätte er schließlich nie bezahlt, sagt Drosihn. Aufzugeben kam für den Ruhestandspfarrer während der ganzen Zeit nicht in Frage: „Ich denke an die Leute, die vielleicht nicht die innere Kraft haben, sich zu wehren.“ Dass er jetzt trotzdem zur Kasse gebeten wurde, damit müsse er sich abfinden.

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