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Fürstenfeldbrudk: Kein Zivilverkehr auf dem früheren Fliegerhorst

Fürstenfeldbrudk

Kein Zivilverkehr auf dem früheren Fliegerhorst

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    Kleinflugzeuge dürfen auch künftig nicht auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck landen.
    Kleinflugzeuge dürfen auch künftig nicht auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck landen. Foto: dpa

    Diese Entscheidung hat die Regierung von Oberbayern gestern bekannt gegeben. Das Luftamt Südbayern der Bezirksregierung lehnte damit einen Antrag der Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH ab.

    Diese hatte 2006 eine zivile Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes beantragt - für kleine Flugzeuge mit einem maximalen Startgewicht von 5,7 Tonnen. 40.000 Flugbewegungen jährlich sollte es geben. dpa

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