Im Streit um die Finanzierung von Gebärdendolmetschern für zwei gehörlose Mädchen in Schwaben will der Freistaat Bayern die Kosten bis zu einer gerichtlichen Einigung vorstrecken. "Wir wollen den Kindern und ihren Eltern ein klares Zeichen geben, dass wir sie aktiv begleiten und ihnen helfen, mit ihren Mitschülern am Unterricht weiter erfolgreich teilzunehmen", erklärten Kultusstaatssekretär Bernd Sibler und Arbeitsstaatssekretär Markus Sackmann am Sonntag in München. Diese Leistung sei aber rein freiwillig. "Die Übernahme der Kosten in Vorleistung zu den Gerichtsentscheidungen bedeutet nicht, dass die Ministerien eine Rechtspflicht dazu anerkennen."
Die beiden Mädchen gehen seit dem Sommer auf normale Grundschulen und verfolgen den Unterricht jeweils mit Hilfe eines Gebärdendolmetschers. Um die Kosten ist seitdem ein juristischer Streit entstanden. Das Sozialgericht Augsburg hatte eine Finanzierung über den Bezirk abgelehnt, das Landessozialgericht bestätigte dies in einem Eilverfahren im vergangenen November. Eine endgültige Klärung steht noch aus.
Im vergangenen Sommer hatte die bayerische Regierung das Inklusionsgesetz verabschiedet, das behinderten Kindern den Zugang zu allen Schulen ermöglichen soll. Die Eltern der beiden Mädchen hatten sich nach Inkrafttreten des Gesetzes entschieden, ihre Kinder nicht in das Gehörlosenzentrum Augsburg zu schicken, sondern schulten die Mädchen in Grundschulen in Neu-Ulm und Mering (Landkreis Aichach-Friedberg) ein. dpa/AZ