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Freie Wähler: Alkoholfahrt: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bernhard Pohl

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Alkoholfahrt: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Bernhard Pohl

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    Gegen Bernhard Pohl wurde nun Anklage erhoben.
    Gegen Bernhard Pohl wurde nun Anklage erhoben. Foto: Mathias Wild

    Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler) wird sich wegen seiner Alkoholfahrt wohl vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft München I hat am Donnerstag Anklage wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen den Kaufbeurer erhoben.

    Pohl war Ende Juli nach dem Sommerempfang des Bayerischen Landtags auf Schloss Schleißheim betrunken Auto gefahren und von einer Polizeistreife in München angehalten worden. Eine Blutalkoholprobe ergab einen Wert von 1,29. Ab 1,1 Promille gilt ein

    Ob die Anklage zugelassen wird und wann es zu einer Verhandlung kommt, muss nun das Amtsgericht entscheiden. In den meisten Fällen folgt der Richter aber der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Da sich die Straftat in München zugetragen hat, würde der Fall dort verhandelt werden. Für Trunkenheit im Verkehr sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

    Pohl tritt von seinen politischen Ämtern zurück

    Politisch hatte der Vorfall bereits erhebliche Konsequenzen für Pohl. Grund dafür ist seine lange Liste an Verkehrsdelikten, zu der auch eine Verurteilung wegen „fahrlässiger Tötung" nach einem Unfall im Jahr 2006 zählt. Pohl war damals auf der A96 im Unterallgäu auf ein vor im fahrendes Auto aufgefahren. Ein 53 Jahre alter Mann aus Mindelheim wurde bei dem Unfall getötet, seine Ehefrau schwer verletzt. Auch in den folgenden Jahren wurde der Kaufbeurer immer wieder wegen Rasen, Drängeln oder Rotlichtverstößen belangt.

    In der Partei ist Pohl nach dem erneuten gravierenden Verstoß angezählt. Mitte Oktober hob der Landtag erneut seine strafrechtliche Immunität auf - das zweite Mal, in seiner Karriere als Abgeordneter. Seine Ämter als schwäbischer Bezirksvorsitzender und Fraktionsvize der Freien Wähler im Landtag lässt er aktuell ruhen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass er sie nach Abschluss des Verfahrens wieder wird aufnehmen können.

    Wie es für Pohl, der gerne einen angriffslustigen Politikstil pflegt, als Abgeordneter weitergeht, ist ebenfalls unklar. Mehrere Kollegen in der Fraktion sehen seine Glaubwürdigkeit schwer beschädigt. Auswirkungen auf sein Mandat hätte eine Verurteilung allerdings nicht. Um das zu verlieren, müsste Pohl mindestens wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt werden.

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