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Freie Wähler: Alkoholfahrt: Bernhard Pohl spaltet die Freien Wähler

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Alkoholfahrt: Bernhard Pohl spaltet die Freien Wähler

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    Bernhard Pohl macht mit einer Alkoholfahrt Schlagzeilen. Er fiel schon durch andere Verkehrsverstöße auf.
    Bernhard Pohl macht mit einer Alkoholfahrt Schlagzeilen. Er fiel schon durch andere Verkehrsverstöße auf. Foto: Mathias Wild

    Das Bild, das die Freien Wähler derzeit abgeben, ist „kein besonders gutes“, sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende Gregor Voht (Schleswig-Holstein). Und der Vorsitzende Hubert Aiwanger, sonst als Mann klarer Worte bekannt, ist abgetaucht.

    Nach der Alkoholfahrt des Kaufbeurer Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl und nach Bekanntwerden der langen Liste von Verkehrsverstößen des 50-Jährigen verlangen Teile der Partei Aufklärung. Der Bundesvorstand der Freien Wähler hatte für das Wochenende eine Telefonkonferenz zum „Sachverhalt Pohl“ gefordert, wie Voht bestätigt.

    „Die Sache schlägt so hohe Wellen, dass der Bundesvorstand die Augen davor nicht verschließen kann“, sagt er. Zu einer Aussprache sei es allerdings nicht gekommen. Denn: Die Sache Pohl sei nach Ansicht von Hubert Aiwanger ausschließlich ein bayerisches Thema. Aiwanger war trotz mehrfacher Anfragen unserer Zeitung zu keiner Stellungnahme bereit.

    Partei fürchtet um ihren Ruf

    „Ich war erschrocken, als ich von den zahlreichen Verkehrsvergehen Bernhard Pohls aus der Presse erfahren habe“, sagt Gregor Voht, „das war mir nicht bekannt.“ Denn: Unabhängig davon, ob die Alkoholfahrt Pohls nach dem Landtagsempfang strafrechtlich relevant sei, „ergibt diese Häufung von Verkehrsdelikten ein Gesamtbild“, betont er.

    „Und dieses Bild ist nicht besonders gut für unsere Partei.“ Daher könne man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sagt Voht. Vielmehr müsse es Erklärungen geben – von Bernhard Pohl und vom Vorsitzenden Aiwanger.

    Pohl fiel schon durch andere Verkehrsverstöße auf

    Dass der Abgeordnete und schwäbische Bezirksvorsitzende Pohl sich nun hinstelle und sage, dass das alles nicht mehr vorkomme, reicht Voht nicht: „Denn das hat er schon zweimal gesagt.“ Es sei auch nicht damit getan, dass er während der laufenden Ermittlungen sein Amt als Fraktions-Vize der Freien Wähler im Landtag ruhen lasse.

    „Wenn er beide Parteiämter ruhen ließe, wäre das in unser aller Sinne“, sagt Voht und verweist auf die Satzung der Freien Wähler. Sie sehe vor, dass ein Amtsinhaber für die Dauer eines Verfahrens von seinen Ämtern entbunden werden könne, sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt.

    Wie berichtet, war Rechtsanwalt Pohl in den vergangenen Jahren schon vor seiner Alkoholfahrt mehrfach durch gröbste Verkehrsverstöße aufgefallen: durch Raserei, Drängeln, Rotlicht-Vergehen und einen Unfall, bei dem ein Mensch sein Leben verlor. Pohl wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

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