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Freie Wähler: Aiwanger zieht nach Pohls Alkoholfahrt die Notbremse

Freie Wähler

Aiwanger zieht nach Pohls Alkoholfahrt die Notbremse

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    Nach seiner Alkoholfahrt lässt Bernhard Pohl seine Parteiämter ruhen.
    Nach seiner Alkoholfahrt lässt Bernhard Pohl seine Parteiämter ruhen. Foto: Archivbild, Andreas Gebert

    „Alles wartet auf den Blutwert“, hat Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger am Donnerstag noch betont. Erst dann werde sich das Schicksal des Kaufbeurer Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl entscheiden. Nun ist der Promille-Wert immer noch nicht da, wie Peter Preuß von der Staatsanwaltschaft München I am Freitag bestätigte. Und Pohl, der sich eisern an seinen Posten klammert, ist trotzdem erst mal weg.

    Warum jetzt doch? Tagelang hatte Aiwanger zur Causa Pohl geschwiegen, bis auch er als Vorsitzender wegen dieses Zauderns in der Alkohol-Affäre immer heftiger in die Kritik geriet. „Wir haben keine Ahnung, wann der Blutwert endlich vorliegt“, sagte Aiwanger gegenüber unserer Zeitung. „Und am Ende wäre es wohl doch so zu entscheiden gewesen – wenn der Wert nicht deutlich unter 1,0 Promille ist“, so Aiwanger. Pohl selbst hatte das Ergebnis des Atemtests mit 1,16 Promille errechnet.

    Vier Stunden dauerte die eilig einberufene Sitzung des Landesvorstands der Freien Wähler am Freitag in Enkering (Kreis Eichstätt). Vier Stunden, in denen heftig diskutiert, gestritten, beschuldigt und verteidigt wurde, wie aus Teilnehmerkreise zu hören ist. Am Schluss steht ein Beschluss des Landesvorstands, der „im Einvernehmen mit dem Bezirksvorstand Schwaben und Bernhard Pohl gefunden und gemeinsam getragen wird“, heißt es wörtlich.

    Pohl verlangt klare Rückendeckung

    Der Beschluss besagt, dass Pohl sein Amt als Bezirksvorsitzender ruhen lässt. Im Frühjahr 2016 wird neu gewählt. Und Pohl könne laut Aiwanger natürlich wieder antreten. Auch das Amt als Vize-Fraktionsvorsitzender im Landtag lässt er ruhen. Zu einem richtigen Rücktritt hatten die Vorstandsmitglieder den Rechtsanwalt nicht bewegen können. Aiwanger sagt: „Mit dieser Entscheidung ist niemand in die Wüste geschickt worden und es hat auch niemand sein Gesicht verloren“ – weder der Bezirksverband noch Pohl selbst. Die Schwaben hatten noch am Dienstagabend einstimmig die Rücktrittsforderungen gegen Pohl zurückgewiesen, die nach seiner Trunkenheitsfahrt immer lauter geworden waren.

    Pohl, der an der Sitzung am Freitag teilnahm, habe sich hingestellt und klare Rückendeckung vom Landesvorstand verlangt, erzählen Sitzungsteilnehmer. Schließlich habe er, so seine Argumentation, in den Tagen vor der verhängnisvollen Alkoholfahrt unter großem psychischen Druck gestanden. Und nur deshalb während des Landtags-Sommerfestes zu viel getrunken.

    Ein einmaliger Ausrutscher also? Die Bild-Zeitung berichtete allerdings unter der Überschrift „Die geheime Akte des Suff-Politikers“, dass der 50-Jährige bereits 2014 nach einem Führerscheinentzug wegen seiner fortgesetzten, teilweise schweren Verkehrsvergehen die „Medizinisch-Psychologische-Untersuchung“, den sogenannten Idiotentest, machen musste.

    Letzte Möglichkeit, erhobenen Hauptes aus der Sache herauszukommen

    Aiwanger habe dem 50-Jährigen unmissverständlich klargemacht, dass ein Ruhenlassen des Amtes die letzte Möglichkeit ist, erhobenen Hauptes aus der Sache herauszukommen, heißt es. „Und ruhen lassen bedeutet, dass Pohl als Bezirksvorsitzender politisch nicht mehr aktiv ist“, erklärt Aiwanger. „Das hat Herr Pohl am Ende auch eingesehen“, sagt der Freie-Wähler-Chef. Aber erst am Ende. Laut Satzung wären nämlich noch ganz andere Schritte möglich gewesen, betont Aiwanger. Die Freien Wähler hätten ihn der Ämter entheben können. „Und das hätte ihm noch mehr wehgetan.“ Schließlich bleibe Pohl Landtagsabgeordneter, „er lebt nicht vom Bezirksvorsitz“, sagt Aiwanger, „der war nur schmückendes Beiwerk“. Dass er den aufgebe, ist jetzt, wo immer mehr Details seiner Vergehen öffentlich werden, „nicht unzumutbar“.

    Wenn Pohl im Übrigen bis zum Ende dieser Legislaturperiode 2018 im Landtag bleibt, steht ihm die volle Abgeordneten-Pension zu. Dann ist er zehn Jahre im Amt „und hat Anspruch auf die volle Altersversorgung, nämlich 33,5 Prozent der aktuellen Entschädigung“, erklärte auf Anfrage der Sprecher des Landtagsamtes, Zoran Gojic.

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