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Freie Wähler: 1,29 Promille: Bernhard Pohl war bei Alkoholfahrt absolut fahruntüchtig

Freie Wähler

1,29 Promille: Bernhard Pohl war bei Alkoholfahrt absolut fahruntüchtig

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    Bernhard Pohl hat erneut Ärger mit der Justiz.
    Bernhard Pohl hat erneut Ärger mit der Justiz. Foto: Andreas Gebert, dpa

    Der Allgäuer Freie-Wähler-Politiker Bernhard Pohl war mit 1,29 Promille Alkohol im Blut in München unterwegs, als ihn eine Polizeistreife stoppte. Einem Wert also, mit dem der Rechtsanwalt „absolut fahruntüchtig“ war.

    Was bedeutet dieser Wert? Laut dem Psychologen Jürgen Brenner-Hartmann vom TÜV Süd zeigt jeder Mensch ab einem Wert von 1,1 Ausfallerscheinungen – egal, ob er an Alkohol gewöhnt ist oder nicht. Daher habe der Gesetzgeber festgelegt, dass bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille eine Straftat vorliegt.

    In der Anfangsphase des Rausches komme es zu deutlich riskanterem Verhalten, ausgelöst durch ein erhöhtes Selbstbewusstsein und einer verzerrten Wahrnehmung. In der späteren Rauschphase leidet dann die Konzentration, und es kommt zu Ermüdungserscheinungen. Das Unfallrisiko verdoppelt sich schon bei 0,5 Promille, ab 0,8 vervierfacht es sich, sagt Brenner-Hartmann.

    Die bisherigen Verkehrsdelikte werden mit einbezogen

    Wie die Staatsanwaltschaft München I am Montag mitteilte, werden zur Bewertung der aktuellen Trunkenheitsfahrt von Pohl auch seine vorausgegangenen Verkehrsdelikte herangezogen. Mit einer Anklageerhebung – sollte es dazu kommen – ist wohl frühestens Ende August zu rechnen. Der Landtag müsste dazu nach 2011 erneut Pohls strafrechtliche Immunität als Abgeordneter aufheben.

    Auswirkungen auf sein Landtagsmandat hätte das aber nicht, da er von der Bevölkerung, und nicht von seiner Fraktion gewählt ist. Um das Mandat zu verlieren, müsste Pohl mindestens wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt werden.

    Pohl wird sein Landtagsmandat wohl dennoch behalten

    Erhalten bleibt Pohl auf jeden Fall sein Anspruch auf die Abgeordneten-Pension, wenn er bis Ende dieser Legislaturperiode im Amt ist. Dann hat er die Anwartschaft auf 33,5 Prozent der aktuellen Entschädigung erworben – auszahlbar mit Renteneintritt. Die aktuelle Abgeordnetenentschädigung liegt bei 7642 Euro.

    Dass Pohl sein Landtagsmandat behalten wird, davon geht auch Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger aus. „Da wird keiner rangehen wollen“, sagte er gestern unserer Zeitung. Für Aiwanger ist der Fall Pohl erledigt. Zumindest vorerst. „Die Konsequenzen sind gezogen, für Pohl sind beide Posten weg“, sagte er. Das Amt als schwäbischer Bezirksvorsitzender und als Vize-Fraktionschef lässt er ruhen. „Herr Pohl wird sich jetzt auf seine politische Arbeit als Abgeordneter konzentrieren.“

     Aiwanger will die Fraktion noch vor Ende der Sommerpause zusammenrufen, um in einer Sondersitzung über den Fall Pohl zu beraten. „Einen absoluten Entscheidungsdruck gibt es nicht, weil die Ämter ruhen.“ Derzeit seien viele Abgeordnete im Urlaub. Pohl im Übrigen auch: Er ist im Ausland, heißt es aus seinem Abgeordnetenbüro. Für eine Stellungnahme war er gestern nicht zu erreichen.

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