Im juristischen Kampf gegen den Bau der geplanten dritten Startbahn am Münchner Flughafen sind mehrere Gemeinden endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies ihre Klagen gegen die Nichtzulassung der Revision zurück, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Stadt und Landkreis Freising sowie mehrere Gemeinden wollten damit erreichen, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 19. Februar 2014 höchstrichterlich überprüft wird.
Dritte Startbahn: Projekt liegt derzeit auf Eis
Der VGH hatte vor einem Jahr grünes Licht für den Bau der umstrittenen milliardenteuren Startbahn gegeben. Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerden des Bundes Naturschutz in Bayern (BN) und zahlreicher privater Kläger. Ohnedies liegt das Projekt im Moment aber auf Eis. Die Stadt München fühlt sich als einer der drei Flughafengesellschafter an einen ablehnenden Bürgerentscheid zum Bau der dritten Startbahn gebunden. dpa/lby