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Familiengeld: Gutachter: Familiengeld darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden

Familiengeld

Gutachter: Familiengeld darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden

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    Der Augsburger Rechtswissenschaftler Ferdinand Wollenschläger betrachtet die Anrechnung von Familiengeld auf Hartz IV als rechtswidrig.
    Der Augsburger Rechtswissenschaftler Ferdinand Wollenschläger betrachtet die Anrechnung von Familiengeld auf Hartz IV als rechtswidrig. Foto: Marc Müller, dpa

    Die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV ist einem neuen Rechtsgutachten im Auftrag der Staatsregierung zufolge rechtswidrig. "Das Familiengeld stellt eine dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistung der Länder dar und bleibt daher anrechnungsfrei", heißt es in dem am Freitag in München veröffentlichten Papier des Rechtswissenschaftlers Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg.

    Hubertus Heil (SPD): "Söders Versprechen unredlich und verstößt gegen Bundesrecht"

    Er widerspricht damit direkt der juristischen Interpretation des Bundessozialministeriums, welches nach einer Prüfung zu dem Schluss kam, dass das Familiengeld auf parallel ausgezahltes Arbeitslosengeld II angerechnet werden muss.

    Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU) forderte Bundesminister Hubertus Heil (SPD) auf, die Haltung des Bundes erneut zu überprüfen: "Die Rechtslage ist eindeutig." Bislang äußerte sich Heil dazu aber deutlich anders: "Die Mittelbayerischen Zeitung (Freitag). Söders Versprechen, es werde nicht angerechnet, "war unredlich und verstößt eindeutig gegen Bundesrecht".

    Eltern die Hartz IV bekommen sind in der Regel nicht berechtigt für Familiengeld

    Seit Wochen streiten sich das SPD-geführte Bundesministerium und die CSU-Staatsregierung über die Rechtslage beim Familiengeld. Das umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. Deswegen gelten zwei unterschiedliche Regelungen: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen in der Regel kein zusätzliches Familiengeld. Außer sie wohnen in den sogenannten Optionskommunen - Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. (dpa,lby)

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